6-00k.a Applikation von Medikamenten, Liste 19: Tremelimumab, parenteral

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes8

6-00k.a0
75 mg bis unter 150 mgEinmalkodeZP: ZP2027-144Neu6-00k.a2026ATC: L01FX20’26
6-00k.a1
150 mg bis unter 225 mgEinmalkodeZP: ZP2027-144Neu6-00k.a2026ATC: L01FX20’26
6-00k.a2
225 mg bis unter 300 mgEinmalkodeZP: ZP2027-144Neu6-00k.a2026ATC: L01FX20’26
6-00k.a3
300 mg bis unter 375 mgEinmalkodeZP: ZP2027-144Neu6-00k.a2026ATC: L01FX20’26
6-00k.a4
375 mg bis unter 450 mgEinmalkodeZP: ZP2027-144Neu6-00k.a2026ATC: L01FX20’26
6-00k.a5
450 mg bis unter 600 mgEinmalkodeZP: ZP2027-144Neu6-00k.a2026ATC: L01FX20’26
6-00k.a6
600 mg bis unter 900 mgEinmalkodeZP: ZP2027-144Neu6-00k.a2026ATC: L01FX20’26
6-00k.a7
900 mg oder mehrEinmalkodeZP: ZP2027-144Neu6-00k.a2026ATC: L01FX20’26

ATC’261

L01FX20
TremelimumabDDD 10,7 mg P Leberzellkarzinom; 3,5 mg P nicht-kleinzelliges LungenkarzinomOPS: 6-00k.a

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 6-00k.a nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 6-00k mit allen Subkodes.

0,014 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 75 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,011 %
1 bis unter 5 Jahre3120,033 %
5 bis unter 10 Jahre1100,011 %
10 bis unter 15 Jahre3120,033 %
15 bis unter 18 Jahre201640,22 %
18 bis unter 20 Jahre12840,13 %
20 bis unter 25 Jahre4117240,45 %
25 bis unter 30 Jahre4629170,51 %
30 bis unter 35 Jahre7243290,79 %
35 bis unter 40 Jahre7942370,87 %
40 bis unter 45 Jahre10151501,1 %
45 bis unter 50 Jahre14165761,6 %
50 bis unter 55 Jahre3111761353,4 %
55 bis unter 60 Jahre5793222576,4 %
60 bis unter 65 Jahre8355103259,2 %
65 bis unter 70 Jahre95155140011 %
70 bis unter 75 Jahre1.21663757913 %
75 bis unter 80 Jahre1.22773249514 %
80 bis unter 85 Jahre1.55785170617 %
85 bis unter 90 Jahre1.27765562214 %
90 bis unter 95 Jahre4652082575,1 %
ab 95 Jahren11945741,3 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes1

ZP2027-144
Gabe von Tremelimumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 der PEPP-Vereinbarung 2027 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Alphabetisches Verzeichnis’261

Parenterale Applikation von TremelimumabEine Schlüsselnummer

Änderungen2

2024Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 19: Tremelimumab, parenteral
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2027 · Stand 16.10.2026 · © BfArM 1994-2026