6-00j.4 Applikation von Medikamenten, Liste 18: Glofitamab, parenteral

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes16

6-00j.40
2,5 mg bis unter 5,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.41
5,0 mg bis unter 7,5 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.42
7,5 mg bis unter 10,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.43
10,0 mg bis unter 15,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.44
15,0 mg bis unter 20,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.45
20,0 mg bis unter 25,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.46
25,0 mg bis unter 30,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.47
30,0 mg bis unter 40,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.48
40,0 mg bis unter 50,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.49
50,0 mg bis unter 60,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.4a
60,0 mg bis unter 90,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.4b
90,0 mg bis unter 120,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.4c
120,0 mg bis unter 150,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.4d
150,0 mg bis unter 180,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.4e
180,0 mg bis unter 210,0 mgEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28
6-00j.4f
210,0 mg oder mehrEinmalkodeZE: ZE2026-239ZP: ZP2026-134Neu6-00j.42025ATC: L01FX28

ATC1

L01FX28
GlofitamabDDD 1,43 mg POPS: 6-00j.4

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 6-00j.4 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 6-00j mit allen Subkodes.

0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 69 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1100,072 %
1 bis unter 5 Jahre11740,79 %
5 bis unter 10 Jahre3300,22 %
10 bis unter 15 Jahre1100,072 %
15 bis unter 18 Jahre3210,22 %
18 bis unter 20 Jahre5230,36 %
20 bis unter 25 Jahre177101,2 %
25 bis unter 30 Jahre2715121,9 %
30 bis unter 35 Jahre215161,5 %
35 bis unter 40 Jahre3014162,2 %
40 bis unter 45 Jahre5129223,7 %
45 bis unter 50 Jahre4227153,0 %
50 bis unter 55 Jahre7042285,0 %
55 bis unter 60 Jahre9561346,8 %
60 bis unter 65 Jahre1701046612 %
65 bis unter 70 Jahre1891068314 %
70 bis unter 75 Jahre20610310315 %
75 bis unter 80 Jahre177819613 %
80 bis unter 85 Jahre183968713 %
85 bis unter 90 Jahre7942375,7 %
90 bis unter 95 Jahre14861,0 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2026-239
Gabe von Glofitamab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes1

ZP2026-134
Gabe von Glofitamab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2026 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen2

2024Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 18: Glofitamab, parenteral
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2026 · Stand 17.10.2025 · © BfArM 1994-2025