6-00c Applikation von Medikamenten, Liste 12

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 5 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 4 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes22

6-00c.0
Andexanet alfa, parenteralEinmalkodeZE: ZE2026-213ATC: V03AB38
6-00c.1
Apalutamid, oralEinmalkodeATC: L02BB05
6-00c.2
Betibeglogen autotemcel, parenteralEinmalkodeATC: B06AX02
6-00c.3
Cemiplimab, parenteralEinmalkodeATC: L01FF06
6-00c.4
CenegerminEinmalkodeATC: S01XA24
6-00c.5
Dacomitinib, oralEinmalkodeATC: L01EB07
6-00c.6
Esketamin, nasalEinmalkodeATC: N06AX27
6-00c.7
Gilteritinib, oralEinmalkodeATC: L01EX13
6-00c.8
Lanadelumab, parenteralEinmalkodeATC: B06AC05
6-00c.9
Larotrectinib, oralEinmalkodeATC: L01EX12
6-00c.a
Lorlatinib, oralEinmalkodeATC: L01ED05
6-00c.b
Neratinib, oralEinmalkodeATC: L01EH02
6-00c.c
Polatuzumab vedotin, parenteralEinmalkodeATC: L01FX14
6-00c.d
Ravulizumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AJ02
6-00c.e
Risankizumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC18
6-00c.f
Ropeginterferon alfa-2b, parenteralEinmalkodeATC: L03AB15
6-00c.g
Rucaparib, oralEinmalkodeATC: L01XK03
6-00c.h
Sonidegib, oralEinmalkodeATC: L01XJ02
6-00c.j
Treosulfan, parenteral zur Konditionierung vor StammzelltransplantationEinmalkodeWird 6-00c.j0, 6-00c.j1, 6-00c.j2, +132027ATC: L01AB02
6-00c.k
Vismodegib, oralEinmalkodeATC: L01XJ01
6-00c.m
Volanesorsen, parenteralEinmalkodeATC: C10AX18
6-00c.n
Zanamivir, intravenösEinmalkodeATC: J05AH01

Prozedurenhäufigkeit

Rang 524 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,019 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 71 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3722150,31 %
1 bis unter 5 Jahre10553520,87 %
5 bis unter 10 Jahre8046340,66 %
10 bis unter 15 Jahre6131300,51 %
15 bis unter 18 Jahre4730170,39 %
18 bis unter 20 Jahre211290,17 %
20 bis unter 25 Jahre10264380,85 %
25 bis unter 30 Jahre10469350,86 %
30 bis unter 35 Jahre10262400,85 %
35 bis unter 40 Jahre207981091,7 %
40 bis unter 45 Jahre195104911,6 %
45 bis unter 50 Jahre2331221111,9 %
50 bis unter 55 Jahre3752251503,1 %
55 bis unter 60 Jahre8474893587,0 %
60 bis unter 65 Jahre1.42585756812 %
65 bis unter 70 Jahre1.6841.00967514 %
70 bis unter 75 Jahre1.9071.25365416 %
75 bis unter 80 Jahre1.58099358713 %
80 bis unter 85 Jahre1.6731.08059314 %
85 bis unter 90 Jahre1.0636624018,8 %
90 bis unter 95 Jahre17290821,4 %
ab 95 Jahren4313300,36 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes5

ZE2026-205
Gabe von Polatuzumab vedotin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-213
Gabe von Andexanet alfa, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-217
Gabe von Apalutamid, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-218
Gabe von Cemiplimab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-231
Gabe von Ravulizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes4

ZP2026-107
Gabe von Polatuzumab vedotin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2026 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2026-115
Gabe von Apalutamid, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2026 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2026-116
Gabe von Cemiplimab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2026 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2026-126
Gabe von Ravulizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2026 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2021Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 12
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2026 · Stand 17.10.2025 · © BfArM 1994-2025