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6-00b.dApplikation von Medikamenten, Liste 11: Letermovir, parenteral

6-00·Applikation von Medikamenten

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes28

6-00b.d0
240 mg bis unter 480 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.d1
480 mg bis unter 720 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.d2
720 mg bis unter 960 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.d3
960 mg bis unter 1.200 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.d4
1.200 mg bis unter 1.680 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.d5
1.680 mg bis unter 2.160 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.d6
2.160 mg bis unter 2.640 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.d7
2.640 mg bis unter 3.120 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.d8
3.120 mg bis unter 4.080 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.d9
4.080 mg bis unter 5.040 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.da
5.040 mg bis unter 6.000 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.db
6.000 mg bis unter 6.960 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dc
6.960 mg bis unter 8.880 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dd
8.880 mg bis unter 10.800 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.de
10.800 mg bis unter 12.720 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.df
12.720 mg bis unter 14.640 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dg
14.640 mg bis unter 18.480 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dh
18.480 mg bis unter 22.320 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dj
22.320 mg bis unter 26.160 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dk
26.160 mg bis unter 30.000 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dm
30.000 mg bis unter 37.680 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dn
37.680 mg bis unter 45.360 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dp
45.360 mg bis unter 53.040 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dq
53.040 mg bis unter 60.720 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dr
60.720 mg bis unter 76.080 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.ds
76.080 mg bis unter 91.440 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.dt
91.440 mg bis unter 106.800 mgEinmalkodeZE2026-21526
6-00b.du
106.800 mg oder mehrEinmalkodeZE2026-21526

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 6-00b.d nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 6-00b mit allen Subkodes.

0,022 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr14770,10 %
1 bis unter 5 Jahre7550250,55 %
5 bis unter 10 Jahre10171300,73 %
10 bis unter 15 Jahre10159420,73 %
15 bis unter 18 Jahre9149420,66 %
18 bis unter 20 Jahre4221210,31 %
20 bis unter 25 Jahre13880581,0 %
25 bis unter 30 Jahre13680560,99 %
30 bis unter 35 Jahre226131951,6 %
35 bis unter 40 Jahre3441711732,5 %
40 bis unter 45 Jahre3881642242,8 %
45 bis unter 50 Jahre4752292463,5 %
50 bis unter 55 Jahre7833993845,7 %
55 bis unter 60 Jahre1.56982974011 %
60 bis unter 65 Jahre2.3951.2301.16517 %
65 bis unter 70 Jahre2.5361.4571.07918 %
70 bis unter 75 Jahre2.1851.1401.04516 %
75 bis unter 80 Jahre1.1205685528,1 %
80 bis unter 85 Jahre7543673875,5 %
85 bis unter 90 Jahre2611001611,9 %
90 bis unter 95 Jahre2311120,17 %
ab 95 Jahren1010,007 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes261

ZE2026-215
Gabe von Letermovir, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen2

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.