6-00b Applikation von Medikamenten, Liste 11

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 6 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 4 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes23

6-00b.0
Abemaciclib, oralEinmalkodeATC: L01EF03
6-00b.1
Bezlotoxumab, parenteralEinmalkodeATC: J06BC03
6-00b.2
Binimetinib, oralEinmalkodeATC: L01EE03
6-00b.3
Brigatinib, oralEinmalkodeATC: L01ED04
6-00b.4
Burosumab, parenteralEinmalkodeATC: M05BX05
6-00b.5
Caplacizumab, parenteralEinmalkodeATC: B01AX07
6-00b.6
Liposomales Cytarabin-Daunorubicin, parenteralEinmalkodeZE: ZE2025-229ZP: ZP2025-125ATC: L01XY01
6-00b.7
Durvalumab, parenteralATC: L01FF03
6-00b.8
Emicizumab, parenteralEinmalkodeATC: B02BX06
6-00b.9
Encorafenib, oralEinmalkodeATC: L01EC03
6-00b.a
Gemtuzumab ozogamicin, parenteralATC: L01FX02
6-00b.b
Inotersen, parenteralEinmalkodeATC: N07XX15
6-00b.c
Letermovir, oralATC: J05AX18
6-00b.d
Letermovir, parenteralATC: J05AX18
6-00b.e
Metreleptin, parenteralEinmalkodeATC: A16AA07
6-00b.f
Osimertinib, oralEinmalkodeATC: L01EB04
6-00b.g
Patisiran, parenteralEinmalkodeATC: N07XX12
6-00b.h
Streptozocin, parenteralEinmalkodeATC: L01AD04
6-00b.j
Talimogen laherparepvecEinmalkodeATC: L01XL02
6-00b.k
Tezacaftor-Ivacaftor, oralEinmalkodeZE: ZE2025-228ZP: ZP2025-124ATC: R07AX31
6-00b.m
Tildrakizumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC17
6-00b.n
Trientin, oralEinmalkodeATC: A16AX12
6-00b.p
Voretigen neparvovec, subretinalEinmalkodeATC: S01XA27

Prozedurenhäufigkeit

Rang 490 von 1.578 auf derselben Katalogebene · 0,022 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr14770,10 %
1 bis unter 5 Jahre7550250,55 %
5 bis unter 10 Jahre10171300,73 %
10 bis unter 15 Jahre10159420,73 %
15 bis unter 18 Jahre9149420,66 %
18 bis unter 20 Jahre4221210,31 %
20 bis unter 25 Jahre13880581,0 %
25 bis unter 30 Jahre13680560,99 %
30 bis unter 35 Jahre226131951,6 %
35 bis unter 40 Jahre3441711732,5 %
40 bis unter 45 Jahre3881642242,8 %
45 bis unter 50 Jahre4752292463,5 %
50 bis unter 55 Jahre7833993845,7 %
55 bis unter 60 Jahre1.56982974011 %
60 bis unter 65 Jahre2.3951.2301.16517 %
65 bis unter 70 Jahre2.5361.4571.07918 %
70 bis unter 75 Jahre2.1851.1401.04516 %
75 bis unter 80 Jahre1.1205685528,1 %
80 bis unter 85 Jahre7543673875,5 %
85 bis unter 90 Jahre2611001611,9 %
90 bis unter 95 Jahre2311120,17 %
ab 95 Jahren1010,007 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes6

ZE2025-203
Gabe von Durvalumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2025-204
Gabe von Gemtuzumab ozogamicin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2025-214
Gabe von Letermovir, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2025-215
Gabe von Letermovir, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2025-228
Gabe von Tezacaftor-Ivacaftor, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2025-229
Gabe von Liposomalem Cytarabin-Daunorubicin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes4

ZP2025-105
Gabe von Durvalumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2025 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2025-106
Gabe von Gemtuzumab ozogamicin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2025 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2025-124
Gabe von Tezacaftor-Ivacaftor, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2025 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2025-125
Gabe von Liposomalem Cytarabin-Daunorubicin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2025 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2020Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 11
ohne Vorgänger

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Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2025 · Stand 18.10.2024 · © BfArM 1994-2025