6-00a.n Applikation von Medikamenten, Liste 10: Atezolizumab, subkutan

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes10

6-00a.n0
1.875 mg bis unter 3.750 mgEinmalkodeZE: ZE2026-221ZP: ZP2026-117ATC: L01FF05
6-00a.n1
3.750 mg bis unter 5.625 mgEinmalkodeZE: ZE2026-221ZP: ZP2026-117ATC: L01FF05
6-00a.n2
5.625 mg bis unter 7.500 mgEinmalkodeZE: ZE2026-221ZP: ZP2026-117ATC: L01FF05
6-00a.n3
7.500 mg bis unter 9.375 mgEinmalkodeZE: ZE2026-221ZP: ZP2026-117ATC: L01FF05
6-00a.n4
9.375 mg bis unter 11.250 mgEinmalkodeZE: ZE2026-221ZP: ZP2026-117ATC: L01FF05
6-00a.n5
11.250 mg bis unter 13.125 mgEinmalkodeZE: ZE2026-221ZP: ZP2026-117ATC: L01FF05
6-00a.n6
13.125 mg bis unter 15.000 mgEinmalkodeZE: ZE2026-221ZP: ZP2026-117ATC: L01FF05
6-00a.n7
15.000 mg bis unter 16.875 mgEinmalkodeZE: ZE2026-221ZP: ZP2026-117ATC: L01FF05
6-00a.n8
16.875 mg bis unter 18.750 mgEinmalkodeZE: ZE2026-221ZP: ZP2026-117ATC: L01FF05

ATC1

L01FF05
AtezolizumabDDD 57,1 mg P bezogen auf i.v. Infusion; 89 mg P s.c.OPS:6-00a.m6-00a.n

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 6-00a.n nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 6-00a mit allen Subkodes.

0,034 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr171520,080 %
1 bis unter 5 Jahre12161600,57 %
5 bis unter 10 Jahre3191721471,5 %
10 bis unter 15 Jahre2481411071,2 %
15 bis unter 18 Jahre15888700,75 %
18 bis unter 20 Jahre12954750,61 %
20 bis unter 25 Jahre3581751831,7 %
25 bis unter 30 Jahre3701941761,7 %
30 bis unter 35 Jahre3872021851,8 %
35 bis unter 40 Jahre5002592412,4 %
40 bis unter 45 Jahre5402452952,6 %
45 bis unter 50 Jahre7673813863,6 %
50 bis unter 55 Jahre1.1225565665,3 %
55 bis unter 60 Jahre1.9541.0179379,2 %
60 bis unter 65 Jahre3.0191.6251.39414 %
65 bis unter 70 Jahre3.3231.9211.40216 %
70 bis unter 75 Jahre3.2181.7291.48915 %
75 bis unter 80 Jahre2.3151.2341.08111 %
80 bis unter 85 Jahre1.6299027277,7 %
85 bis unter 90 Jahre6043532512,9 %
90 bis unter 95 Jahre6536290,31 %
ab 95 Jahren8530,038 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2026-221
Gabe von Atezolizumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2026 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2025 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZE172 in Höhe von 70 Prozent der im DRG-Katalog 2024 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2025 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes1

ZP2026-117
Gabe von Atezolizumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2026 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2025Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 10: Atezolizumab, subkutan
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2026 · Stand 17.10.2025 · © BfArM 1994-2025