6-00a Applikation von Medikamenten, Liste 10

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 5 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 4 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes20

6-00a.0
Alectinib, oralEinmalkodeATC: L01ED03
6-00a.1
Atezolizumab, parenteral
6-00a.2
Avelumab, parenteralEinmalkodeWird 6-00a.20, 6-00a.21, 6-00a.22, +102024ATC: L01FF04
6-00a.3
Brodalumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC12
6-00a.4
Cladribin, oralEinmalkodeATC: L04AA40
6-00a.5
Dupilumab, parenteralEinmalkodeATC: D11AH05
6-00a.6
Glecaprevir-Pibrentasvir, oralEinmalkodeATC: J05AP57
6-00a.7
Guselkumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC16
6-00a.8
Inotuzumab ozogamicin, parenteralEinmalkodeATC: L01FB01
6-00a.9
Ixazomib, oralEinmalkodeATC: L01XG03
6-00a.a
Ixekizumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC13
6-00a.b
Midostaurin, oralATC: L01EX10
6-00a.c
Niraparib, oralEinmalkodeATC: L01XK02
6-00a.d
Nusinersen, intrathekalEinmalkodeZE: ZE2023-165ATC: M09AX07
6-00a.e
Ocrelizumab, parenteral
6-00a.f
Ribociclib, oralEinmalkodeATC: L01EF02
6-00a.g
Sarilumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC14
6-00a.h
Sofosbuvir-Velpatasvir-Voxilaprevir, oralEinmalkodeATC: J05AP56
6-00a.j
Tivozanib, oralEinmalkodeATC: L01EK03
6-00a.k
Venetoclax, oralATC: L01XX52

Prozedurenhäufigkeit

Rang 401 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,034 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr5836220,27 %
1 bis unter 5 Jahre195114810,92 %
5 bis unter 10 Jahre3732011721,8 %
10 bis unter 15 Jahre2511451061,2 %
15 bis unter 18 Jahre15283690,72 %
18 bis unter 20 Jahre14871770,70 %
20 bis unter 25 Jahre3771752021,8 %
25 bis unter 30 Jahre3591991601,7 %
30 bis unter 35 Jahre4272102172,0 %
35 bis unter 40 Jahre5653032622,7 %
40 bis unter 45 Jahre5642712932,7 %
45 bis unter 50 Jahre7003683323,3 %
50 bis unter 55 Jahre1.2606596016,0 %
55 bis unter 60 Jahre2.1881.1701.01810 %
60 bis unter 65 Jahre3.0711.7361.33515 %
65 bis unter 70 Jahre3.2301.7591.47115 %
70 bis unter 75 Jahre3.1951.8081.38715 %
75 bis unter 80 Jahre2.0381.0819579,6 %
80 bis unter 85 Jahre1.5238776467,2 %
85 bis unter 90 Jahre4552552002,1 %
90 bis unter 95 Jahre3118130,15 %
ab 95 Jahren5230,024 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes5

ZE2023-165
Gabe von Nusinersen, intrathekalindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-184
Gabe von Atezolizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-185
Gabe von Ocrelizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-186
Gabe von Venetoclax, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-192
Gabe von Midostaurin, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes4

ZP2023-94
Gabe von Atezolizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-95
Gabe von Ocrelizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-96
Gabe von Venetoclax, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-98
Gabe von Midostaurin, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2019Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 10
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023