6-009 Applikation von Medikamenten, Liste 9

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 6 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 6 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes23

6-009.0
Olaparib, oralEinmalkodeATC: L01XK01
6-009.1
Ombitasvir-Paritaprevir-Ritonavir, oralEinmalkodeATC: J05AP53
6-009.2
Panobinostat, oralEinmalkodeATC: L01XH03
6-009.4
Ruxolitinib, oralEinmalkodeATC: L01EJ01
6-009.5
Secukinumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC10
6-009.6
Telaprevir, oralEinmalkodeATC: J05AP02
6-009.7
Trametinib, oralEinmalkodeATC: L01EE01
6-009.8
Vandetanib, oralEinmalkodeATC: L01EX04
6-009.9
Daclizumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC01
6-009.b
Dinutuximab beta, parenteralATC: L01FX06
6-009.c
Elbasvir-Grazoprevir, oralEinmalkodeATC: J05AP54
6-009.d
Elotuzumab, parenteralATC: L01FX08
6-009.e
Liposomales Irinotecan, parenteralATC: L01CE02
6-009.f
Migalastat, oralEinmalkodeATC: A16AX14
6-009.g
Necitumumab, parenteralEinmalkodeATC: L01FE03
6-009.h
Olaratumab, parenteralEinmalkodeATC: L01FX10
6-009.j
Palbociclib, oralEinmalkodeATC: L01EF01
6-009.k
Selexipag, oralEinmalkodeATC:B01AC27C02KX09
6-009.m
Sofosbuvir-Velpatasvir, oralEinmalkodeATC: J05AP55
6-009.n
Trifluridin-Tipiracil, oralEinmalkodeATC: L01BC59
6-009.p
Pembrolizumab, parenteralNeuATC: L01FF02
6-009.q
Daratumumab, intravenösNeuATC: L01FC01
6-009.r
Daratumumab, subkutanNeuATC: L01FC01

Prozedurenhäufigkeit

Rang 317 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,053 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr171160,051 %
1 bis unter 5 Jahre3371851521,0 %
5 bis unter 10 Jahre222128940,66 %
10 bis unter 15 Jahre12882460,38 %
15 bis unter 18 Jahre9069210,27 %
18 bis unter 20 Jahre4617290,14 %
20 bis unter 25 Jahre10464400,31 %
25 bis unter 30 Jahre11669470,35 %
30 bis unter 35 Jahre2531251280,76 %
35 bis unter 40 Jahre4311972341,3 %
40 bis unter 45 Jahre5592662931,7 %
45 bis unter 50 Jahre8944734212,7 %
50 bis unter 55 Jahre1.9561.1008565,8 %
55 bis unter 60 Jahre3.4291.9811.44810 %
60 bis unter 65 Jahre5.0892.9842.10515 %
65 bis unter 70 Jahre5.9983.4632.53518 %
70 bis unter 75 Jahre5.4103.0882.32216 %
75 bis unter 80 Jahre3.8832.2261.65712 %
80 bis unter 85 Jahre3.2151.7141.5019,6 %
85 bis unter 90 Jahre1.1135345793,3 %
90 bis unter 95 Jahre15189620,45 %
ab 95 Jahren154110,045 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes6

ZE171
Gabe von Pembrolizumab, parenteral1.878,33 € – 73.254,74 €
ZE2023-169
Gabe von Liposomalem Irinotecan, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-183
Gabe von Elotuzumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-191
Gabe von Dinutuximab beta, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-200
Gabe von Daratumumab, intravenösindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt für ZE2022-168 der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-201
Gabe von Daratumumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt für ZE2022-168 der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes6

ZP76
Gabe von Pembrolizumab, parenteral751,33 € – 73.254,74 €
ZP2023-78
Gabe von Liposomalem Irinotecan, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-93
Gabe von Elotuzumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-97
Gabe von Dinutuximab beta, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-102
Gabe von Daratumumab, intravenösindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige unbewertete Zusatzentgelt ZP2022-77 aus 2022 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-103
Gabe von Daratumumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige unbewertete Zusatzentgelt ZP2022-77 aus 2022 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2017Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 9
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023