6-009 Applikation von Medikamenten, Liste 9

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 5 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 5 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes22

6-009.0
Olaparib, oralEinmalkodeATC: L01XK01
6-009.1
Ombitasvir-Paritaprevir-Ritonavir, oralEinmalkodeATC: J05AP53
6-009.2
Panobinostat, oralEinmalkodeATC: L01XH03
6-009.3
Pembrolizumab, parenteralEntfällt 2023
6-009.4
Ruxolitinib, oralEinmalkodeATC: L01EJ01
6-009.5
Secukinumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC10
6-009.6
Telaprevir, oralEinmalkodeATC: J05AP02
6-009.7
Trametinib, oralEinmalkodeATC: L01EE01
6-009.8
Vandetanib, oralEinmalkodeATC: L01EX04
6-009.9
Daclizumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC01
6-009.a
Daratumumab, parenteralEntfällt 2023
6-009.b
Dinutuximab beta, parenteralATC: L01FX06
6-009.c
Elbasvir-Grazoprevir, oralEinmalkodeATC: J05AP54
6-009.d
Elotuzumab, parenteralATC: L01FX08
6-009.e
Liposomales Irinotecan, parenteralATC: L01CE02
6-009.f
Migalastat, oralEinmalkodeATC: A16AX14
6-009.g
Necitumumab, parenteralEinmalkodeATC: L01FE03
6-009.h
Olaratumab, parenteralEinmalkodeATC: L01FX10
6-009.j
Palbociclib, oralEinmalkodeATC: L01EF01
6-009.k
Selexipag, oralEinmalkodeATC:B01AC27C02KX09
6-009.m
Sofosbuvir-Velpatasvir, oralEinmalkodeATC: J05AP55
6-009.n
Trifluridin-Tipiracil, oralEinmalkodeATC: L01BC59

Prozedurenhäufigkeit

Rang 319 von 1.571 auf derselben Katalogebene · 0,052 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 67 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3319140,10 %
1 bis unter 5 Jahre2541251290,80 %
5 bis unter 10 Jahre175113620,55 %
10 bis unter 15 Jahre11797200,37 %
15 bis unter 18 Jahre8155260,26 %
18 bis unter 20 Jahre8043370,25 %
20 bis unter 25 Jahre9555400,30 %
25 bis unter 30 Jahre16183780,51 %
30 bis unter 35 Jahre2281221060,72 %
35 bis unter 40 Jahre2781281500,88 %
40 bis unter 45 Jahre4462322141,4 %
45 bis unter 50 Jahre8244204042,6 %
50 bis unter 55 Jahre1.8861.0138736,0 %
55 bis unter 60 Jahre3.4231.9841.43911 %
60 bis unter 65 Jahre5.0443.0621.98216 %
65 bis unter 70 Jahre5.5073.1832.32417 %
70 bis unter 75 Jahre5.2272.9942.23317 %
75 bis unter 80 Jahre3.7532.2161.53712 %
80 bis unter 85 Jahre3.0301.7251.3059,6 %
85 bis unter 90 Jahre8654034622,7 %
90 bis unter 95 Jahre12375480,39 %
ab 95 Jahren10370,032 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes5

ZE2022-160
Gabe von Pembrolizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-168
Gabe von Daratumumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-169
Gabe von Liposomalem Irinotecan, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-183
Gabe von Elotuzumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-191
Gabe von Dinutuximab beta, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes5

ZP2022-70
Gabe von Pembrolizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-77
Gabe von Daratumumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-78
Gabe von Liposomalem Irinotecan, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-93
Gabe von Elotuzumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-97
Gabe von Dinutuximab beta, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2017Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 9
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2022 · Stand 22.10.2021 · © BfArM 1994-2022