6-008 Applikation von Medikamenten, Liste 8

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 7 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 7 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes21

6-008.0
Riociguat, oralATC: C02KX05
6-008.1
Siltuximab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC11
6-008.2
Simeprevir, oralEinmalkodeATC: J05AP05
6-008.3
Sofosbuvir, oralEinmalkodeATC: J05AP08
6-008.4
Teduglutid, parenteralEinmalkodeATC: A16AX08
6-008.5
Vedolizumab, parenteralATC: L04AG05
6-008.6
Asfotase alfa, parenteralEinmalkodeATC: A16AB13
6-008.7
Blinatumomab, parenteralATC: L01FX07
6-008.8
Cabozantinib, oralEinmalkodeATC: L01EX07
6-008.9
Carfilzomib, parenteralATC: L01XG02
6-008.a
Ceritinib, oralEinmalkodeATC: L01ED02
6-008.b
Cholsäure, oralEinmalkodeATC: A05AA03
6-008.c
Cobimetinib, oralEinmalkodeATC: L01EE02
6-008.d
Daclatasvir, oralEinmalkodeATC: J05AP07
6-008.e
Dasabuvir-Ombitasvir-Paritaprevir-Ritonavir, oralEinmalkodeATC: J05AP52
6-008.f
Idarucizumab, parenteralEinmalkodeATC: V03AB37
6-008.g
Isavuconazol, parenteralATC: J02AC05
6-008.h
Isavuconazol, oralATC: J02AC05
6-008.j
Lenvatinib, oralEinmalkodeATC: L01EX08
6-008.k
Lumacaftor-Ivacaftor, oralEinmalkodeATC: R07AX30
6-008.m
Nivolumab, parenteral

Prozedurenhäufigkeit

Rang 459 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,025 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2614120,17 %
1 bis unter 5 Jahre11672440,75 %
5 bis unter 10 Jahre14685610,95 %
10 bis unter 15 Jahre17174971,1 %
15 bis unter 18 Jahre11573420,75 %
18 bis unter 20 Jahre4630160,30 %
20 bis unter 25 Jahre14373700,93 %
25 bis unter 30 Jahre15983761,0 %
30 bis unter 35 Jahre2601551051,7 %
35 bis unter 40 Jahre3111741372,0 %
40 bis unter 45 Jahre3201691512,1 %
45 bis unter 50 Jahre5533492043,6 %
50 bis unter 55 Jahre9065103965,9 %
55 bis unter 60 Jahre1.5501.02252810 %
60 bis unter 65 Jahre2.2141.45376114 %
65 bis unter 70 Jahre2.3451.49684915 %
70 bis unter 75 Jahre2.3411.44190015 %
75 bis unter 80 Jahre1.56897859010 %
80 bis unter 85 Jahre1.4568955619,4 %
85 bis unter 90 Jahre5833102733,8 %
90 bis unter 95 Jahre9040500,58 %
ab 95 Jahren132110,084 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes7

ZE2023-159
Gabe von Blinatumomab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-161
Gabe von Nivolumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-162
Gabe von Carfilzomib, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-164
Gabe von Riociguat, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-166
Gabe von Isavuconazol, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-167
Gabe von Isavuconazol, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-182
Gabe von Vedolizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes7

ZP2023-69
Gabe von Blinatumomab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-71
Gabe von Nivolumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-72
Gabe von Carfilzomib, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-74
Gabe von Riociguat, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-75
Gabe von Isavuconazol, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-76
Gabe von Isavuconazol, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-92
Gabe von Vedolizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2016Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 8
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023