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6-008Applikation von Medikamenten, Liste 8

6-00·Applikation von Medikamenten

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 10 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes22

6-008.0
Riociguat, oralEinmalkode
6-008.1
Siltuximab, parenteralEinmalkode
6-008.2
Simeprevir, oralEinmalkode
6-008.3
Sofosbuvir, oralEinmalkode
6-008.4
Teduglutid, parenteralEinmalkode
6-008.5
Vedolizumab, parenteralEinmalkode
6-008.6
Asfotase alfa, parenteralEinmalkode
6-008.7
Blinatumomab, parenteralEinmalkode
6-008.8
Cabozantinib, oralEinmalkode
6-008.9
Carfilzomib, parenteralEinmalkode
6-008.a
Ceritinib, oralEinmalkode
6-008.b
Cholsäure, oralEinmalkode
6-008.c
Cobimetinib, oralEinmalkode
6-008.d
Daclatasvir, oralEinmalkode
6-008.e
Dasabuvir-Ombitasvir-Paritaprevir-Ritonavir, oralEinmalkode
6-008.f
Idarucizumab, parenteralEinmalkodeZE2026-21226
6-008.g
Isavuconazol, parenteralEinmalkode
6-008.h
Isavuconazol, oralEinmalkode
6-008.j
Lenvatinib, oralEinmalkode
6-008.k
Lumacaftor-Ivacaftor, oralEinmalkodeZE2026-22726
6-008.n
Nivolumab, intravenösEinmalkode
6-008.p
Nivolumab, subkutanEinmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 444 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,027 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3419150,20 %
1 bis unter 5 Jahre11070400,66 %
5 bis unter 10 Jahre17298741,0 %
10 bis unter 15 Jahre191861051,1 %
15 bis unter 18 Jahre13271610,79 %
18 bis unter 20 Jahre8260220,49 %
20 bis unter 25 Jahre17195761,0 %
25 bis unter 30 Jahre2251141111,3 %
30 bis unter 35 Jahre253156971,5 %
35 bis unter 40 Jahre3942161782,3 %
40 bis unter 45 Jahre4321922402,6 %
45 bis unter 50 Jahre5553252303,3 %
50 bis unter 55 Jahre9345713635,6 %
55 bis unter 60 Jahre1.6161.0225949,6 %
60 bis unter 65 Jahre2.4811.56291915 %
65 bis unter 70 Jahre2.6811.71496716 %
70 bis unter 75 Jahre2.4481.51593315 %
75 bis unter 80 Jahre1.7821.12166111 %
80 bis unter 85 Jahre1.5299206099,1 %
85 bis unter 90 Jahre5072702373,0 %
90 bis unter 95 Jahre5124270,30 %
ab 95 Jahren8350,048 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes2610

ZE2026-159
Gabe von Blinatumomab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-162
Gabe von Carfilzomib, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-164
Gabe von Riociguat, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-166
Gabe von Isavuconazol, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-167
Gabe von Isavuconazol, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-182
Gabe von Vedolizumab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-212
Gabe von Idarucizumab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-227
Gabe von Lumacaftor-Ivacaftor, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-241
Gabe von Nivolumab, intravenösindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2026 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt für ZE2025-161 der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-242
Gabe von Nivolumab, subkutanindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2026 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt für ZE2025-161 der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2016Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 8
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.