6-006.hm Applikation von Medikamenten, Liste 6: Ipilimumab, parenteral: 500 mg bis unter 580 mg

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE: ZE167.21Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
ZP: ZP72.21Löst in der Psychiatrie und Psychosomatik ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus. Betrag und Bedingungen stehen unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Zusatzentgelte1

ZE167.21
Gabe von Ipilimumab, parenteral: 500 mg bis unter 580 mg38.741,02 €

Zusatzentgelte PEPP (Psychiatrie und Psychosomatik)1

ZP72.21
Gabe von Ipilimumab, parenteral: 500 mg bis unter 580 mg38.741,02 €
  • Im DRG-System ZE167.21 mit 38.741,02 €= gleich

Alphabetisches Verzeichnis1

Parenterale Applikation von 500 mg bis unter 580 mg IpilimumabEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

mgMilligramm

Änderungen2

2020Gestrichen
übergeleitet in 6-006.jn6-006.jp
2017Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 6: Ipilimumab, parenteral: 500 mg bis unter 580 mg
übergeleitet aus 6-006.3e6-006.3f

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019