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6-006Applikation von Medikamenten, Liste 6

6-00·Applikation von Medikamenten

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 8 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes17

6-006.0
Eltrombopag, oralEinmalkode
6-006.1
Cabazitaxel, parenteralEinmalkode
6-006.2
Abirateron, oralEinmalkode
6-006.4
Ofatumumab, parenteralEinmalkode
6-006.5
Eribulin, parenteralEinmalkode
6-006.6
Belimumab, parenteralEinmalkode
6-006.7
Canakinumab, parenteralEinmalkode
6-006.8
Miglustat, oralEinmalkode
6-006.9
Tafamidis, oralEinmalkode
6-006.a
Paliperidon, parenteralEinmalkode
6-006.b
Brentuximab vedotin, parenteralEinmalkode
6-006.c
Crizotinib, oralEinmalkode
6-006.d
Ivacaftor, oralEinmalkodeZE2026-22526
6-006.e
Pixantron, parenteralEinmalkode
6-006.f
Vemurafenib, oralEinmalkode
6-006.g
Axitinib, oralEinmalkode
6-006.j
Ipilimumab, parenteralEinmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 558 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,016 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 70, bei Frauen ab etwa 57 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4130,039 %
1 bis unter 5 Jahre6031290,58 %
5 bis unter 10 Jahre8439450,81 %
10 bis unter 15 Jahre11440741,1 %
15 bis unter 18 Jahre11928911,2 %
18 bis unter 20 Jahre13159721,3 %
20 bis unter 25 Jahre3681632053,6 %
25 bis unter 30 Jahre4082042043,9 %
30 bis unter 35 Jahre3882171713,8 %
35 bis unter 40 Jahre3921931993,8 %
40 bis unter 45 Jahre3291871423,2 %
45 bis unter 50 Jahre3782251533,7 %
50 bis unter 55 Jahre4142371774,0 %
55 bis unter 60 Jahre7584672917,3 %
60 bis unter 65 Jahre9686553139,4 %
65 bis unter 70 Jahre1.12879233611 %
70 bis unter 75 Jahre1.28797731012 %
75 bis unter 80 Jahre1.10686324311 %
80 bis unter 85 Jahre1.15795520211 %
85 bis unter 90 Jahre645553926,2 %
90 bis unter 95 Jahre9279130,89 %
ab 95 Jahren131300,13 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes268

ZE168
Gabe von Ipilimumab, parenteral1.491,70 € – 99.304,60 €
ZE2026-112
Gabe von Abirateron, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-113
Gabe von Cabazitaxel, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-130
Gabe von Belimumab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-140
Gabe von Brentuximab vedotin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-143
Gabe von Eltrombopag, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-157
Gabe von Pixantron, parenteralindividuell
2 Fußnoten des Katalogs
  • Das Zulassungsrecht bleibt von der Katalogaufnahme unberührt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten dieser Medikamente übernommen werden.
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-225
Gabe von Ivacaftor, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2012Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 6
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.