6-006 Applikation von Medikamenten, Liste 6

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 7 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 8 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes17

6-006.0
Eltrombopag, oralATC: B02BX05
6-006.1
Cabazitaxel, parenteralATC: L01CD04
6-006.2
Abirateron, oralATC: L02BX03
6-006.4
Ofatumumab, parenteralATC: L01FA02
6-006.5
Eribulin, parenteralEinmalkodeATC: L01XX41
6-006.6
Belimumab, parenteral
6-006.7
Canakinumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC08
6-006.8
Miglustat, oralEinmalkodeATC: A16AX06
6-006.9
Tafamidis, oralEinmalkodeATC: N07XX08
6-006.a
Paliperidon, parenteralATC: N05AX13
6-006.b
Brentuximab Vedotin, parenteralATC: L01FX05
6-006.c
Crizotinib, oralEinmalkodeATC: L01ED01
6-006.d
Ivacaftor, oralEinmalkodeATC: R07AX02
6-006.e
Pixantron, parenteralATC: L01DB11
6-006.f
Vemurafenib, oralEinmalkodeATC: L01EC01
6-006.g
Axitinib, oralEinmalkodeATC: L01EK01
6-006.j
Ipilimumab, parenteralATC: L01FX04

Prozedurenhäufigkeit

Rang 632 von 1.571 auf derselben Katalogebene · 0,013 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 72, bei Frauen ab etwa 61 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre288200,36 %
5 bis unter 10 Jahre7447270,96 %
10 bis unter 15 Jahre12464601,6 %
15 bis unter 18 Jahre13967721,8 %
18 bis unter 20 Jahre5321320,69 %
20 bis unter 25 Jahre136361001,8 %
25 bis unter 30 Jahre14674721,9 %
30 bis unter 35 Jahre15972872,1 %
35 bis unter 40 Jahre197801172,6 %
40 bis unter 45 Jahre2151091062,8 %
45 bis unter 50 Jahre2231141092,9 %
50 bis unter 55 Jahre3521971554,6 %
55 bis unter 60 Jahre5603522087,3 %
60 bis unter 65 Jahre7545042509,8 %
65 bis unter 70 Jahre96466430013 %
70 bis unter 75 Jahre1.07982525414 %
75 bis unter 80 Jahre92877115712 %
80 bis unter 85 Jahre1.09790419314 %
85 bis unter 90 Jahre395356395,1 %
90 bis unter 95 Jahre8162191,1 %
ab 95 Jahren3030,039 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes7

ZE168
Gabe von Ipilimumab, parenteral1.658,03 € – 110.377,23 €
ZE2022-112
Gabe von Abirateron, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-113
Gabe von Cabazitaxel, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-130
Gabe von Belimumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-140
Gabe von Brentuximab Vedotin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-143
Gabe von Eltrombopag, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2022-157
Gabe von Pixantron, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes8

ZP74
Gabe von Ipilimumab, parenteral1.658,03 € – 110.377,23 €
ZP2022-26
Gabe von Paliperidon, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-35
Gabe von Abirateron, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-36
Gabe von Cabazitaxel, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-48
Gabe von Belimumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-51
Gabe von Brentuximab Vedotin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-54
Gabe von Eltrombopag, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2022-67
Gabe von Pixantron, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt1

5-410.1Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut zur Transplantation und von peripheren Blutzellen zur Transfusion: Hämatopoetische Stammzellen aus peripherem Blut

Änderungen1

2012Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 6
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2022 · Stand 22.10.2021 · © BfArM 1994-2022