6-006.2 Applikation von Medikamenten, Liste 6: Abirateron, oral

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes17

6-006.20
3.000 mg bis unter 6.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.21
6.000 mg bis unter 9.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.22
9.000 mg bis unter 12.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.23
12.000 mg bis unter 15.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.24
15.000 mg bis unter 18.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.25
18.000 mg bis unter 21.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.26
21.000 mg bis unter 24.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.27
24.000 mg bis unter 27.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.28
27.000 mg bis unter 30.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.29
30.000 mg bis unter 33.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.2a
33.000 mg bis unter 36.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.2b
36.000 mg bis unter 39.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.2c
39.000 mg bis unter 42.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.2d
42.000 mg bis unter 45.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.2e
45.000 mg bis unter 48.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03
6-006.2f
48.000 mg bis unter 51.000 mgEinmalkodeZE: ZE2023-112ZP: ZP2023-35ATC: L02BX03

ATC1

L02BX03
AbirateronDDD 1 g O bezogen auf AbirateronacetatOPS: 6-006.2

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 6-006.2 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 6-006 mit allen Subkodes.

0,013 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 71, bei Frauen ab etwa 61 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1100,012 %
1 bis unter 5 Jahre276210,32 %
5 bis unter 10 Jahre5929300,70 %
10 bis unter 15 Jahre10441631,2 %
15 bis unter 18 Jahre13547881,6 %
18 bis unter 20 Jahre4729180,56 %
20 bis unter 25 Jahre191551362,3 %
25 bis unter 30 Jahre205111942,4 %
30 bis unter 35 Jahre207120872,5 %
35 bis unter 40 Jahre205110952,4 %
40 bis unter 45 Jahre2251161092,7 %
45 bis unter 50 Jahre2391231162,9 %
50 bis unter 55 Jahre3661861804,4 %
55 bis unter 60 Jahre6343842507,6 %
60 bis unter 65 Jahre85558227310 %
65 bis unter 70 Jahre1.00268331912 %
70 bis unter 75 Jahre1.11084426613 %
75 bis unter 80 Jahre1.01878823012 %
80 bis unter 85 Jahre1.17498119314 %
85 bis unter 90 Jahre494428665,9 %
90 bis unter 95 Jahre726570,86 %
ab 95 Jahren5320,060 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2023-112
Gabe von Abirateron, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes1

ZP2023-35
Gabe von Abirateron, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen4

2027Titel geändert
Applikation von Medikamenten, Liste 6: Abirateron, Abirateronacetat, oral
2021Titel geändert
Applikation von Medikamenten, Liste 6: Abirateronacetat, Abirateron, oral
2013Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 6: Abirateronacetat, oral
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023