6-005 Applikation von Medikamenten, Liste 5

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 11 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 11 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes21

6-005.0
Azacitidin, parenteralBezeichnung neu ↺ 2022ATC: L01BC07
6-005.2
Golimumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AB06
6-005.4
Icatibant, parenteralEinmalkodeATC: B06AC02
6-005.5
Arsentrioxid, parenteralEinmalkodeATC: L01XX27
6-005.6
Denileukin diftitox, parenteralEinmalkodeATC: L01XX29
6-005.7
Certolizumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AB05
6-005.8
Everolimus, oralEinmalkodeATC:L01EG02L04AH02
6-005.9
Romiplostim, parenteralATC: B02BX04
6-005.a
Pazopanib, oralEinmalkodeATC: L01EX03
6-005.b
Vinflunin, parenteralATC: L01CA05
6-005.c
Temozolomid, parenteralEinmalkodeATC: L01AX03
6-005.d
Paclitaxel, als an Albumin gebundene Nanopartikel, parenteralATC: L01CD01
6-005.e
Plerixafor, parenteralATC: L03AX16
6-005.f
Ixabepilon, parenteralEinmalkodeATC: L01DC04
6-005.g
Mifamurtid, parenteralATC: L03AX15
6-005.h
Vorinostat, oralEinmalkodeATC: L01XH01
6-005.k
Defibrotid, parenteralATC: B01AX01
6-005.m
Tocilizumab, intravenösATC: L04AC07
6-005.n
Tocilizumab, subkutanATC: L04AC07
6-005.p
Ustekinumab, intravenösATC: L04AC05
6-005.q
Ustekinumab, subkutanATC: L04AC05

Prozedurenhäufigkeit

Rang 399 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,034 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr201460,094 %
1 bis unter 5 Jahre2451251201,2 %
5 bis unter 10 Jahre2621341281,2 %
10 bis unter 15 Jahre3051381671,4 %
15 bis unter 18 Jahre3372021351,6 %
18 bis unter 20 Jahre11664520,55 %
20 bis unter 25 Jahre205891160,96 %
25 bis unter 30 Jahre2281081201,1 %
30 bis unter 35 Jahre3401491911,6 %
35 bis unter 40 Jahre3341601741,6 %
40 bis unter 45 Jahre4232182052,0 %
45 bis unter 50 Jahre6223352872,9 %
50 bis unter 55 Jahre1.0315155164,9 %
55 bis unter 60 Jahre1.9061.0278799,0 %
60 bis unter 65 Jahre2.6871.5601.12713 %
65 bis unter 70 Jahre2.9641.7611.20314 %
70 bis unter 75 Jahre3.3341.9961.33816 %
75 bis unter 80 Jahre2.6771.5071.17013 %
80 bis unter 85 Jahre2.3011.33696511 %
85 bis unter 90 Jahre7894273623,7 %
90 bis unter 95 Jahre11052580,52 %
ab 95 Jahren144100,066 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes11

ZE135
Gabe von Vinflunin, parenteral795,89 € – 17.111,71 €
ZE143
Gabe von Plerixafor, parenteral972,37 € – 71.955,73 €
ZE144
Gabe von Romiplostim, parenteral399,32 € – 17.170,76 €
ZE157
Gabe von Tocilizumab, intravenös655,25 € – 23.588,93 €
ZE2023-101
Gabe von Mifamurtid, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-110
Gabe von Tocilizumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-111
Gabe von Paclitaxel, als an Albumin gebundene Nanopartikel, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-131
Gabe von Defibrotid, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-180
Gabe von Azacytidin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-194
Gabe von Ustekinumab, intravenösindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-195
Gabe von Ustekinumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes11

ZP54
Gabe von Vinflunin, parenteral795,89 € – 17.111,71 €
ZP56
Gabe von Plerixafor, parenteral972,37 € – 71.955,73 €
ZP57
Gabe von Romiplostim, parenteral399,32 € – 17.170,76 €
ZP67
Gabe von Tocilizumab, intravenös327,62 € – 23.588,93 €
ZP2023-27
Gabe von Mifamurtid, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-33
Gabe von Tocilizumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-34
Gabe von Paclitaxel, als an Albumin gebundene Nanopartikel, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-49
Gabe von Defibrotid, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-89
Gabe von Azacytidin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-99
Gabe von Ustekinumab, intravenösindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-100
Gabe von Ustekinumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 5

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023