6-004 Applikation von Medikamenten, Liste 4

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 9 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 9 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes13

6-004.0
Palivizumab, parenteralATC: J06BD01
6-004.1
Hämin, parenteralATC: B06AB01
6-004.2
Ambrisentan, oralATC: C02KX02
6-004.3
Dasatinib, oralATC: L01EA02
6-004.4
Decitabin, parenteralATC: L01BC08
6-004.5
Micafungin, parenteralATC: J02AX05
6-004.6
Nilotinib, oralEinmalkodeATC: L01EA03
6-004.7
Panitumumab, parenteralATC: L01FE02
6-004.a
Trabectedin, parenteralATC: L01CX01
6-004.b
Treprostinil, parenteralEinmalkodeATC: B01AC21
6-004.c
Rasburicase, parenteralEinmalkodeATC: V03AF07
6-004.d
Levosimendan, parenteralEinmalkodeATC: C01CX08
6-004.e
Temsirolimus, parenteralATC: L01EG01

Prozedurenhäufigkeit

Rang 357 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,044 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3.8102.0681.74214 %
1 bis unter 5 Jahre4222122101,5 %
5 bis unter 10 Jahre3181721461,2 %
10 bis unter 15 Jahre2841721121,0 %
15 bis unter 18 Jahre174119550,64 %
18 bis unter 20 Jahre9365280,34 %
20 bis unter 25 Jahre18798890,69 %
25 bis unter 30 Jahre222125970,81 %
30 bis unter 35 Jahre2991791201,1 %
35 bis unter 40 Jahre4902961941,8 %
40 bis unter 45 Jahre5603412192,1 %
45 bis unter 50 Jahre7224842382,6 %
50 bis unter 55 Jahre1.3548894655,0 %
55 bis unter 60 Jahre2.1741.4836918,0 %
60 bis unter 65 Jahre3.0802.13194911 %
65 bis unter 70 Jahre3.5002.4151.08513 %
70 bis unter 75 Jahre3.5512.3421.20913 %
75 bis unter 80 Jahre2.6121.6809329,6 %
80 bis unter 85 Jahre2.3021.3889148,4 %
85 bis unter 90 Jahre9645504143,5 %
90 bis unter 95 Jahre15680760,57 %
ab 95 Jahren15690,055 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes9

ZE116
Gabe von Panitumumab, parenteral1.265,18 € – 44.051,13 €
ZE117
Gabe von Trabectedin, parenteral2.678,87 € – 62.644,25 €
ZE156
Gabe von Decitabin, parenteral927,04 € – 12.051,52 €
ZE2023-196
Gabe von Micafungin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2023 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2022 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZE128 in Höhe von 70 Prozent der im DRG-Katalog 2021 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2022 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-69
Gabe von Hämin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-84
Gabe von Ambrisentan, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-85
Gabe von Temsirolimus, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2023-91
Gabe von Dasatinib, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE98
Gabe von Palivizumab, parenteral2.427,24 € – 7.524,44 €

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes9

ZP37
Gabe von Palivizumab, parenteral242,72 € – 7.524,44 €
ZP47
Gabe von Panitumumab, parenteral1.265,18 € – 44.051,13 €
ZP48
Gabe von Trabectedin, parenteral824,27 € – 62.644,25 €
ZP66
Gabe von Decitabin, parenteral927,04 € – 12.051,52 €
ZP2023-11
Gabe von Hämin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-19
Gabe von Ambrisentan, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-20
Gabe von Temsirolimus, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-21
Gabe von Dasatinib, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2023-101
Gabe von Micafungin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 PEPP-Vereinbarung 2023 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2023 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2022 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZP51 in Höhe von 70 Prozent der im PEPP-Katalog 2021 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2022 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 4

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023