6-003.n Applikation von Medikamenten, Liste 3: Nicht pegylierte Asparaginase, parenteral

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung2

Exklusive:
Parenterale Gabe von pegylierter Asparaginase6-003.p ff.
Parenterale Gabe von L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi6-003.r ff.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes12

6-003.n0
25.000 Einheiten bis unter 50.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46HinweisATC: L01XX02
6-003.n1
50.000 Einheiten bis unter 75.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.n2
75.000 Einheiten bis unter 100.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.n3
100.000 Einheiten bis unter 125.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.n4
125.000 Einheiten bis unter 150.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.n5
150.000 Einheiten bis unter 175.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.n6
175.000 Einheiten bis unter 200.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.n7
200.000 Einheiten bis unter 250.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.n8
250.000 Einheiten bis unter 300.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.n9
300.000 Einheiten bis unter 350.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.na
350.000 Einheiten bis unter 400.000 EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02
6-003.nb
400.000 oder mehr EinheitenEinmalkodeZE: ZE2022-128ZP: ZP2022-46ATC: L01XX02

ATC1

L01XX02
AsparaginaseOPS:6-003.n6-003.r

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 6-003.n nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 6-003 mit allen Subkodes.

0,050 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 41, bei Frauen ab etwa 50 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr7.5534.3313.22225 %
1 bis unter 5 Jahre1.1346444903,8 %
5 bis unter 10 Jahre1.3788105684,6 %
10 bis unter 15 Jahre8744394352,9 %
15 bis unter 18 Jahre4982742241,7 %
18 bis unter 20 Jahre201117840,67 %
20 bis unter 25 Jahre5842733111,9 %
25 bis unter 30 Jahre5102572531,7 %
30 bis unter 35 Jahre7013393622,3 %
35 bis unter 40 Jahre7784193592,6 %
40 bis unter 45 Jahre7373673702,5 %
45 bis unter 50 Jahre9094854243,0 %
50 bis unter 55 Jahre1.3546636914,5 %
55 bis unter 60 Jahre1.9409699716,5 %
60 bis unter 65 Jahre2.1381.1619777,1 %
65 bis unter 70 Jahre2.1041.1219837,0 %
70 bis unter 75 Jahre2.1671.1051.0627,2 %
75 bis unter 80 Jahre1.8489179316,1 %
80 bis unter 85 Jahre1.8088729366,0 %
85 bis unter 90 Jahre6703083622,2 %
90 bis unter 95 Jahre15257950,51 %
ab 95 Jahren215160,070 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2022-128
Gabe von nicht pegylierter Asparaginase, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2022 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes1

ZP2022-46
Gabe von nicht pegylierter Asparaginase, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2022 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt2

6-003.pApplikation von Medikamenten, Liste 3: Pegylierte Asparaginase, parenteral
6-003.rApplikation von Medikamenten, Liste 3: L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi [Erwinase], parenteral

Änderungen1

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 3: Nicht pegylierte Asparaginase, parenteral

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2022 · Stand 22.10.2021 · © BfArM 1994-2022