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6-002Applikation von Medikamenten, Liste 2

6-00·Applikation von Medikamenten

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 15 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes19

6-002.1
Filgrastim, parenteralEinmalkode
6-002.2
Lenograstim, parenteralEinmalkode
6-002.5
Voriconazol, oralEinmalkode
6-002.7
Pegfilgrastim, parenteralEinmalkode
6-002.8
Pegyliertes liposomales Doxorubicin, parenteralEinmalkode
6-002.9
Bevacizumab, parenteralEinmalkode
6-002.b
Etanercept, parenteralEinmalkode
6-002.c
Itraconazol, parenteralEinmalkode
6-002.d
Busulfan, parenteralEinmalkode
6-002.e
Temozolomid, oralEinmalkode
6-002.f
Bosentan, oralEinmalkode
6-002.g
Jod-131-Metajodobenzylguanidin (MIBG), parenteralEinmalkode
6-002.j
Tirofiban, parenteralEinmalkode
6-002.k
Eptifibatid, parenteralEinmalkode
6-002.m
Abciximab, parenteralEinmalkode
6-002.n
Bivalirudin, parenteralEinmalkode
6-002.p
Caspofungin, parenteralEinmalkode
6-002.q
Liposomales Amphotericin B, parenteralEinmalkode
6-002.r
Voriconazol, parenteralEinmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 102 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,22 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3271871400,24 %
1 bis unter 5 Jahre1.2477035440,90 %
5 bis unter 10 Jahre1.3908615291,0 %
10 bis unter 15 Jahre1.8301.0238071,3 %
15 bis unter 18 Jahre7804613190,57 %
18 bis unter 20 Jahre5993572420,43 %
20 bis unter 25 Jahre1.4889725161,1 %
25 bis unter 30 Jahre1.7231.0167071,2 %
30 bis unter 35 Jahre2.2741.3559191,6 %
35 bis unter 40 Jahre3.3991.9711.4282,5 %
40 bis unter 45 Jahre4.1622.4361.7263,0 %
45 bis unter 50 Jahre5.3723.3342.0383,9 %
50 bis unter 55 Jahre8.4945.2043.2906,2 %
55 bis unter 60 Jahre14.4169.0055.41110 %
60 bis unter 65 Jahre20.65412.6967.95815 %
65 bis unter 70 Jahre21.22012.8418.37915 %
70 bis unter 75 Jahre19.65311.5108.14314 %
75 bis unter 80 Jahre12.7187.2855.4339,2 %
80 bis unter 85 Jahre10.7646.1154.6497,8 %
85 bis unter 90 Jahre4.5622.4532.1093,3 %
90 bis unter 95 Jahre7013473540,51 %
ab 95 Jahren9537580,069 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes2615

ZE110
Gabe von Liposomalem Amphotericin B, parenteral402,26 € – 91.145,41 €
ZE2026-121
Gabe von Etanercept, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-123
Gabe von Caspofungin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-124
Gabe von Voriconazol, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-125
Gabe von Voriconazol, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-150
Gabe von Busulfan, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-170
Gabe von Bevacizumab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-175
Gabe von Filgrastim, parenteralindividuell
2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Bei der Vereinbarung der Entgelthöhen für die Zusatzentgelte für Granulozyten-Kolonie-stimulierende Faktoren wird in analoger Umsetzung der bisherigen Bewertung empfohlen, die Verhandlung zu den Entgelthöhen auf Basis der krankenhausindividuellen Kostensituation zu führen.
ZE2026-176
Gabe von Lenograstim, parenteralindividuell
2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Bei der Vereinbarung der Entgelthöhen für die Zusatzentgelte für Granulozyten-Kolonie-stimulierende Faktoren wird in analoger Umsetzung der bisherigen Bewertung empfohlen, die Verhandlung zu den Entgelthöhen auf Basis der krankenhausindividuellen Kostensituation zu führen.
ZE2026-177
Gabe von Pegfilgrastim, parenteralindividuell
2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Bei der Vereinbarung der Entgelthöhen für die Zusatzentgelte für Granulozyten-Kolonie-stimulierende Faktoren wird in analoger Umsetzung der bisherigen Bewertung empfohlen, die Verhandlung zu den Entgelthöhen auf Basis der krankenhausindividuellen Kostensituation zu führen.
ZE2026-207
Gabe von Itraconazol, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-56
Gabe von Bosentan, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-57
Gabe von Jod-131-MIBG (Metajodobenzylguanidin), parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE72
Gabe von Pegyliertem liposomalen Doxorubicin, parenteral419,86 € – 11.036,26 €
ZE78
Gabe von Temozolomid, oral94,92 € – 835,27 €

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 2

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.