6-00·Applikation von Medikamenten
Ist die Gabe von Biosimilars z.B. von Infliximab mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel 6 zu verschlüsseln?
Ja, die Gabe von Biosimilars ist mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel 6 zu verschlüsseln.
Beispielsweise kann die Gabe von Remsima® und Inflectra® (Biosimilars des seit Jahren zugelassenen Remicade®) mit dem OPS-Kode "6-001.e Infliximab, parenteral" verschlüsselt werden. Es handelt sich bei allen drei Produkten um Infliximab.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020