8-010 Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen

8-01·Applikation von Medikamenten und Nahrung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung5

Exklusive:
Parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung8-016
Komplette parenterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung8-018 ff.
Infusion von Volumenersatzmitteln bei Neugeborenen8-811 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur anzugeben, wenn Medikamente und Elektrolytlösungen kontinuierlich mehr als 24 Stunden über das Gefäßsystem verabreicht werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht anzugeben, wenn diese Verfahren Bestandteil der Wiederbelebung bei der Geburt sind oder als Komponente in einem bereits dokumentierten Kode enthalten sind

Gilt für den ganzen Zweig3

8-01 Applikation von Medikamenten und Nahrung
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie8-91
Applikation von Medikamenten (Kap. 6)
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs1

8-010 Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

8-010.1
Intraarteriell, kontinuierlichEinmalkode⚖ 1
8-010.3
Intravenös, kontinuierlichEinmalkode⚖ 1
8-010.x
SonstigeEinmalkode⚖ 1
8-010.y
N.n.bez.Einmalkode⚖ 1

Von diesen Kodes verlangt1

6-00Applikation von Medikamenten

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020