DRGSystemDeutschland

5-985.yLasertechnik: N.n.bez.

5-98·Spezielle Operationstechniken und Operationen bei speziellen Versorgungssituationen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-985.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-985 mit allen Subkodes.

0,098 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 62 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr10051490,16 %
1 bis unter 5 Jahre2.0101.1838273,2 %
5 bis unter 10 Jahre2.1061.1659413,4 %
10 bis unter 15 Jahre5592832760,90 %
15 bis unter 18 Jahre3141841300,51 %
18 bis unter 20 Jahre2641511130,43 %
20 bis unter 25 Jahre1.0605724881,7 %
25 bis unter 30 Jahre1.5449495952,5 %
30 bis unter 35 Jahre1.9841.2017833,2 %
35 bis unter 40 Jahre2.5811.5161.0654,2 %
40 bis unter 45 Jahre2.6201.5391.0814,2 %
45 bis unter 50 Jahre2.8501.8021.0484,6 %
50 bis unter 55 Jahre4.0102.5701.4406,5 %
55 bis unter 60 Jahre6.2233.9842.23910 %
60 bis unter 65 Jahre7.4785.0482.43012 %
65 bis unter 70 Jahre7.2084.9462.26212 %
70 bis unter 75 Jahre6.9194.8642.05511 %
75 bis unter 80 Jahre5.1233.6481.4758,3 %
80 bis unter 85 Jahre4.4352.9571.4787,1 %
85 bis unter 90 Jahre2.1991.4157843,5 %
90 bis unter 95 Jahre4272441830,69 %
ab 95 Jahren6136250,098 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Lasertechnik: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.