5-845.5 Synovialektomie an der Hand: Metakarpophalangealgelenk, einzeln

5-84·Operationen an der Hand

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
SeitenangabeDie Seite ist zwingend anzugeben: R = rechts, L = links, B = beidseitig.

Gilt für den ganzen Zweig16

5-84 Operationen an der Hand
Exklusive:
Operationen an Knochen der Hand 5-785-79
Operationen an Schleimbeuteln der Hand 5-859 ff.
Operationen am Nagelorgan 5-898 ff.
Amputation 5-863 ff.
Replantation 5-860 ff.
Revision eines Amputationsstumpfes 5-866 ff.
Hinweis:
Bei bereichsüberschreitenden Strukturen ist für die Kodierung der Operationsort ausschlaggebend. Wenn es zwei Operationsorte gibt, einen im Bereich der Hand und einen im Bereich des Unterarms, so ist sowohl der jeweilige Kode aus dem Bereich 5-84 als auch der jeweilige Kode aus dem Bereich 5-85 anzugeben. Die Grenze zu den Kodes aus dem Bereich 5-85 Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln ist die proximale Grenze des Handgelenkes
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur primären Versorgung komplexer Handverletzungen sind gesondert zu kodieren: Versorgung des Hautmantels 5-89
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur primären Versorgung komplexer Handverletzungen sind gesondert zu kodieren: Versorgung der Muskulatur 5-843 ff.
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur primären Versorgung komplexer Handverletzungen sind gesondert zu kodieren: Versorgung von Knochen und Gelenken 5-79
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur primären Versorgung komplexer Handverletzungen sind gesondert zu kodieren: Versorgung von Sehnen 5-840 ff.
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur primären Versorgung komplexer Handverletzungen sind gesondert zu kodieren: Versorgung von Nerven 5-045-05
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur primären Versorgung komplexer Handverletzungen sind gesondert zu kodieren: Versorgung der Gefäße 5-388 ff.
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur primären Versorgung komplexer Handverletzungen sind gesondert zu kodieren: Versorgung von Faszien 5-842 ff.
Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen sind gesondert zu kodieren5-86a.0 ff.
Die Art des Transplantates ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren5-930 ff.

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-845.5 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-845 mit allen Subkodes.

0,017 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 62 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,009 %
1 bis unter 5 Jahre15780,14 %
5 bis unter 10 Jahre3011190,28 %
10 bis unter 15 Jahre4723240,44 %
15 bis unter 18 Jahre7550250,70 %
18 bis unter 20 Jahre6443210,60 %
20 bis unter 25 Jahre2651591062,5 %
25 bis unter 30 Jahre2901821082,7 %
30 bis unter 35 Jahre3272031243,1 %
35 bis unter 40 Jahre4562851714,3 %
40 bis unter 45 Jahre5133072064,8 %
45 bis unter 50 Jahre6053232825,7 %
50 bis unter 55 Jahre8674284398,1 %
55 bis unter 60 Jahre1.34266268013 %
60 bis unter 65 Jahre1.29163965212 %
65 bis unter 70 Jahre1.0594985619,9 %
70 bis unter 75 Jahre9804944869,2 %
75 bis unter 80 Jahre7513324197,0 %
80 bis unter 85 Jahre9793995809,2 %
85 bis unter 90 Jahre5322303025,0 %
90 bis unter 95 Jahre150371131,4 %
ab 95 Jahren228140,21 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis1

Synovialektomie an einem MetakarpophalangealgelenkEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Synovialektomie an der Hand: Metakarpophalangealgelenk, einzeln

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023