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5-77b.yKnochentransplantation und -transposition an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen: N.n.bez.

5-77·Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-77b.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-77b mit allen Subkodes.

0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 43, bei Frauen ab etwa 38 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2110,082 %
1 bis unter 5 Jahre2110,082 %
5 bis unter 10 Jahre5937222,4 %
10 bis unter 15 Jahre11671454,7 %
15 bis unter 18 Jahre8344393,4 %
18 bis unter 20 Jahre12056644,9 %
20 bis unter 25 Jahre2381241149,7 %
25 bis unter 30 Jahre2091011088,5 %
30 bis unter 35 Jahre191901017,8 %
35 bis unter 40 Jahre183100837,5 %
40 bis unter 45 Jahre14080605,7 %
45 bis unter 50 Jahre13475595,5 %
50 bis unter 55 Jahre156102546,4 %
55 bis unter 60 Jahre200116848,2 %
60 bis unter 65 Jahre217128898,8 %
65 bis unter 70 Jahre14688586,0 %
70 bis unter 75 Jahre12877515,2 %
75 bis unter 80 Jahre5224282,1 %
80 bis unter 85 Jahre5231212,1 %
85 bis unter 90 Jahre2312110,94 %
90 bis unter 95 Jahre1010,041 %
ab 95 Jahren1100,041 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Knochentransplantation und -transposition an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.