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5-770.xInzision (Osteotomie), lokale Exzision und Destruktion (von erkranktem Gewebe) eines Gesichtsschädelknochens: Sonstige

5-77·Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-770.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-770 mit allen Subkodes.

0,019 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr8950390,73 %
1 bis unter 5 Jahre2912170,24 %
5 bis unter 10 Jahre5230220,42 %
10 bis unter 15 Jahre14062781,1 %
15 bis unter 18 Jahre13973661,1 %
18 bis unter 20 Jahre12465591,0 %
20 bis unter 25 Jahre2921491432,4 %
25 bis unter 30 Jahre3341991352,7 %
30 bis unter 35 Jahre3461831632,8 %
35 bis unter 40 Jahre3972331643,2 %
40 bis unter 45 Jahre4342471873,5 %
45 bis unter 50 Jahre4572342233,7 %
50 bis unter 55 Jahre7133563575,8 %
55 bis unter 60 Jahre1.1186234959,1 %
60 bis unter 65 Jahre1.39377362011 %
65 bis unter 70 Jahre1.45273072212 %
70 bis unter 75 Jahre1.43470373112 %
75 bis unter 80 Jahre1.1115086039,1 %
80 bis unter 85 Jahre1.28355273110 %
85 bis unter 90 Jahre7183084105,9 %
90 bis unter 95 Jahre183741091,5 %
ab 95 Jahren327250,26 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Inzision (Osteotomie), lokale Exzision und Destruktion (von erkranktem Gewebe) eines Gesichtsschädelknochens: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.