5-731 Andere operative Geburtseinleitung

5-73·Andere Operationen zur Geburtseinleitung und unter der Geburt

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
weiblichAusschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.

Gilt für den ganzen Zweig1

5-73 Andere Operationen zur Geburtseinleitung und unter der Geburt
Hinweis:
Die postnatale Versorgung des Neugeborenen ist gesondert zu kodieren9-262 ff.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1196 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 32 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre2020,31 %
18 bis unter 20 Jahre7071,1 %
20 bis unter 25 Jahre510517,8 %
25 bis unter 30 Jahre158015824 %
30 bis unter 35 Jahre236023636 %
35 bis unter 40 Jahre153015324 %
40 bis unter 45 Jahre390396,0 %
45 bis unter 50 Jahre5050,77 %
50 bis unter 55 Jahre000–
55 bis unter 60 Jahre000–
60 bis unter 65 Jahre000–
65 bis unter 70 Jahre000–
70 bis unter 75 Jahre000–
75 bis unter 80 Jahre000–
80 bis unter 85 Jahre000–
85 bis unter 90 Jahre000–
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Von diesen Kodes verlangt1

5-750Intraamniale Injektion zur Beendigung der Schwangerschaft

Änderungen

2010Bestand
Andere operative Geburtseinleitung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023