5-377.f Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Verwendung von Defibrillatoren mit zusätzlicher Messfunktion

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Die Implantation oder der Wechsel eines Defibrillators sind gesondert zu kodieren

Subkodes5

5-377.f0
Mit zusätzlicher Messfunktion für das Lungenwassernur § 17b
5-377.f1
Mit zusätzlichem Drucksensor zur nichtinvasiven Messung des rechtsventrikulären Druckesnur § 17bInklusivum
5-377.f2
Mit zusätzlicher Messfunktion für die Kontraktilität des Herzmuskelsnur § 17b
5-377.f3
Mit zusätzlicher Funktion zum Monitoring der ST-Streckenur § 17b
5-377.fx
Sonstigenur § 17b

Von diesen Kodes verlangt2

5-377Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators
5-378Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators

Änderungen2

2022Titel geändert
Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: Verwendung von Defibrillatoren mit zusätzlicher Mess- oder spezieller Stimulationsfunktion
2014Titel geändert
Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: Verwendung von Defibrillatoren mit zusätzlicher Messfunktion Mess- oder Stimulationsfunktion
2010Bestand
Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Verwendung von Defibrillatoren mit zusätzlicher Messfunktion

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010