5-377.f3 Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Verwendung von Defibrillatoren mit zusätzlicher Messfunktion: Mit zusätzlicher Funktion zum Monitoring der ST-Strecke

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Alphabetisches Verzeichnis1

Verwendung von Defibrillatoren mit zusätzlicher Funktion zum Monitoring der ST-Strecke (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: Verwendung von Defibrillatoren mit zusätzlicher Mess- oder spezieller Stimulationsfunktion: Mit zusätzlicher Funktion zum Monitoring der ST-Strecke

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010