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5-312.1Permanente Tracheostomie: Re-Tracheotomie

5-31·Andere Larynxoperationen und Operationen an der Trachea und Zusatzinformationen zu Operationen an Larynx und Trachea

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-312.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-312 mit allen Subkodes.

0,020 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr8248340,64 %
1 bis unter 5 Jahre4827210,37 %
5 bis unter 10 Jahre4024160,31 %
10 bis unter 15 Jahre3621150,28 %
15 bis unter 18 Jahre5133180,40 %
18 bis unter 20 Jahre3928110,30 %
20 bis unter 25 Jahre9451430,73 %
25 bis unter 30 Jahre11768490,91 %
30 bis unter 35 Jahre157108491,2 %
35 bis unter 40 Jahre258164942,0 %
40 bis unter 45 Jahre3702441262,9 %
45 bis unter 50 Jahre4703001703,7 %
50 bis unter 55 Jahre8946242707,0 %
55 bis unter 60 Jahre1.4621.03243011 %
60 bis unter 65 Jahre2.0541.43561916 %
65 bis unter 70 Jahre2.1541.43172317 %
70 bis unter 75 Jahre1.9351.29264315 %
75 bis unter 80 Jahre1.33289943310 %
80 bis unter 85 Jahre8745992756,8 %
85 bis unter 90 Jahre2981831152,3 %
90 bis unter 95 Jahre3825130,30 %
ab 95 Jahren5320,039 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Re-Tracheotomie
Eine Schlüsselnummer1:5-312.1

Änderungen

2010Bestand
Permanente Tracheostomie: Re-Tracheotomie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.