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5-310.1Larynxverengende Eingriffe: Injektion in die Taschenfalten

5-31·Andere Larynxoperationen und Operationen an der Trachea und Zusatzinformationen zu Operationen an Larynx und Trachea

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-310.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-310 mit allen Subkodes.

0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1100,085 %
1 bis unter 5 Jahre1100,085 %
5 bis unter 10 Jahre2110,17 %
10 bis unter 15 Jahre6330,51 %
15 bis unter 18 Jahre9180,77 %
18 bis unter 20 Jahre6330,51 %
20 bis unter 25 Jahre132111,1 %
25 bis unter 30 Jahre199101,6 %
30 bis unter 35 Jahre2917122,5 %
35 bis unter 40 Jahre3017132,6 %
40 bis unter 45 Jahre4926234,2 %
45 bis unter 50 Jahre5424304,6 %
50 bis unter 55 Jahre9146457,8 %
55 bis unter 60 Jahre161818014 %
60 bis unter 65 Jahre1761086815 %
65 bis unter 70 Jahre155956013 %
70 bis unter 75 Jahre126774911 %
75 bis unter 80 Jahre10868409,2 %
80 bis unter 85 Jahre9259337,9 %
85 bis unter 90 Jahre4026143,4 %
90 bis unter 95 Jahre3120,26 %
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Injektion in die Taschenfalten
Eine Schlüsselnummer1:5-310.1

Änderungen

2010Bestand
Larynxverengende Eingriffe: Injektion in die Taschenfalten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.