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5-310.0Larynxverengende Eingriffe: Injektion in die Stimmlippen (z.B. zur Verschmälerung der Stimmritze)

5-31·Andere Larynxoperationen und Operationen an der Trachea und Zusatzinformationen zu Operationen an Larynx und Trachea

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-310.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-310 mit allen Subkodes.

0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1100,085 %
1 bis unter 5 Jahre1100,085 %
5 bis unter 10 Jahre2110,17 %
10 bis unter 15 Jahre6330,51 %
15 bis unter 18 Jahre9180,77 %
18 bis unter 20 Jahre6330,51 %
20 bis unter 25 Jahre132111,1 %
25 bis unter 30 Jahre199101,6 %
30 bis unter 35 Jahre2917122,5 %
35 bis unter 40 Jahre3017132,6 %
40 bis unter 45 Jahre4926234,2 %
45 bis unter 50 Jahre5424304,6 %
50 bis unter 55 Jahre9146457,8 %
55 bis unter 60 Jahre161818014 %
60 bis unter 65 Jahre1761086815 %
65 bis unter 70 Jahre155956013 %
70 bis unter 75 Jahre126774911 %
75 bis unter 80 Jahre10868409,2 %
80 bis unter 85 Jahre9259337,9 %
85 bis unter 90 Jahre4026143,4 %
90 bis unter 95 Jahre3120,26 %
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Injektion in die Stimmlippen
Eine Schlüsselnummer1:5-310.0

Änderungen

2010Bestand
Larynxverengende Eingriffe: Injektion in die Stimmlippen (z.B. zur Verschmälerung der Stimmritze)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.