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5-296.x4Radikale Resektion des Pharynx [Pharyngektomie]: Sonstige: Rekonstruktion mit freiem mikrovaskulär-anastomosierten Transplantat

5-29·Operationen am Pharynx

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
K26
Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V — die Einordnung und die Kontextfaktoren stehen unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-296.x4 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-296 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000
1 bis unter 5 Jahre000
5 bis unter 10 Jahre1010,23 %
10 bis unter 15 Jahre000
15 bis unter 18 Jahre000
18 bis unter 20 Jahre000
20 bis unter 25 Jahre1100,23 %
25 bis unter 30 Jahre000
30 bis unter 35 Jahre000
35 bis unter 40 Jahre000
40 bis unter 45 Jahre4400,91 %
45 bis unter 50 Jahre12932,7 %
50 bis unter 55 Jahre4027139,1 %
55 bis unter 60 Jahre69511816 %
60 bis unter 65 Jahre99782122 %
65 bis unter 70 Jahre92573521 %
70 bis unter 75 Jahre60501014 %
75 bis unter 80 Jahre383088,6 %
80 bis unter 85 Jahre201554,5 %
85 bis unter 90 Jahre5411,1 %
90 bis unter 95 Jahre000
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V26

K26Kontextfaktoren
K2 OPS stationär

Änderungen

2010Bestand
Radikale Resektion des Pharynx [Pharyngektomie]: Sonstige: Rekonstruktion mit freiem mikrovaskulär-anastomosierten Transplantat

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.