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5-291.1Operationen an Kiemengangsresten: Exzision einer lateralen Halszyste

5-29·Operationen am Pharynx

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-291.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-291 mit allen Subkodes.

0,003 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 37 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr5734233,3 %
1 bis unter 5 Jahre14274688,1 %
5 bis unter 10 Jahre6233293,5 %
10 bis unter 15 Jahre4420242,5 %
15 bis unter 18 Jahre7635414,3 %
18 bis unter 20 Jahre4718292,7 %
20 bis unter 25 Jahre11850686,7 %
25 bis unter 30 Jahre13968717,9 %
30 bis unter 35 Jahre13069617,4 %
35 bis unter 40 Jahre15388658,7 %
40 bis unter 45 Jahre14267758,1 %
45 bis unter 50 Jahre12061596,9 %
50 bis unter 55 Jahre9751465,5 %
55 bis unter 60 Jahre12472527,1 %
60 bis unter 65 Jahre11459556,5 %
65 bis unter 70 Jahre8239434,7 %
70 bis unter 75 Jahre4120212,3 %
75 bis unter 80 Jahre3117141,8 %
80 bis unter 85 Jahre2310131,3 %
85 bis unter 90 Jahre8440,46 %
90 bis unter 95 Jahre1100,057 %
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis262

Exstirpation einer lateralen Halszyste
Eine Schlüsselnummer1:5-291.1
Exzision einer lateralen Halszyste
Eine Schlüsselnummer1:5-291.1

Änderungen

2010Bestand
Operationen an Kiemengangsresten: Exzision einer lateralen Halszyste

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.