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5-281.1Tonsillektomie (ohne Adenotomie): Abszesstonsillektomie

5-28·Operationen im Bereich des Naso- und Oropharynx

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-281.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-281 mit allen Subkodes.

0,098 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 20 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr10820,016 %
1 bis unter 5 Jahre10.3516.4103.94117 %
5 bis unter 10 Jahre12.2466.7815.46520 %
10 bis unter 15 Jahre3.5701.6681.9025,8 %
15 bis unter 18 Jahre2.4348941.5403,9 %
18 bis unter 20 Jahre2.5499001.6494,1 %
20 bis unter 25 Jahre6.6782.5344.14411 %
25 bis unter 30 Jahre5.1852.2662.9198,4 %
30 bis unter 35 Jahre4.6042.2352.3697,5 %
35 bis unter 40 Jahre3.9902.1191.8716,5 %
40 bis unter 45 Jahre2.5091.4261.0834,1 %
45 bis unter 50 Jahre1.4709125582,4 %
50 bis unter 55 Jahre1.1597164431,9 %
55 bis unter 60 Jahre1.2897715182,1 %
60 bis unter 65 Jahre1.2267744522,0 %
65 bis unter 70 Jahre9075493581,5 %
70 bis unter 75 Jahre6904232671,1 %
75 bis unter 80 Jahre4072231840,66 %
80 bis unter 85 Jahre3211901310,52 %
85 bis unter 90 Jahre13976630,23 %
90 bis unter 95 Jahre175120,028 %
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Abszesstonsillektomie
Eine Schlüsselnummer1:5-281.1

Änderungen

2010Bestand
Tonsillektomie (ohne Adenotomie): Abszesstonsillektomie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.