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5-242.6Andere Operationen am Zahnfleisch: Entnahme eines Schleimhauttransplantates von der Wange

5-24·Operationen an Zahnfleisch, Alveolen und Kiefer

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-242.6 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-242 mit allen Subkodes.

0,010 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 62 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr5050,080 %
1 bis unter 5 Jahre182110722,9 %
5 bis unter 10 Jahre2911811104,6 %
10 bis unter 15 Jahre15188632,4 %
15 bis unter 18 Jahre12985442,1 %
18 bis unter 20 Jahre9060301,4 %
20 bis unter 25 Jahre212120923,4 %
25 bis unter 30 Jahre170104662,7 %
30 bis unter 35 Jahre193114793,1 %
35 bis unter 40 Jahre211133783,4 %
40 bis unter 45 Jahre229151783,6 %
45 bis unter 50 Jahre2531501034,0 %
50 bis unter 55 Jahre3001781224,8 %
55 bis unter 60 Jahre4332871466,9 %
60 bis unter 65 Jahre6103772339,7 %
65 bis unter 70 Jahre5883672219,4 %
70 bis unter 75 Jahre5463202268,7 %
75 bis unter 80 Jahre5112642478,1 %
80 bis unter 85 Jahre5962753219,5 %
85 bis unter 90 Jahre4412252167,0 %
90 bis unter 95 Jahre12350732,0 %
ab 95 Jahren207130,32 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Entnahme eines Schleimhauttransplantates von der Wange
Eine Schlüsselnummer1:5-242.6

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen am Zahnfleisch: Entnahme eines Schleimhauttransplantates von der Wange

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.