DRGSystemDeutschland

5-241Gingivaplastik

5-24·Operationen an Zahnfleisch, Alveolen und Kiefer

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes7

5-241.0
LappenoperationAOP A126
5-241.1
Mit SchleimhauttransplantatAOP A126
5-241.2
Mit Knochenimplantat
5-241.3
Mit alloplastischem Implantat
5-241.4
Korrektur von SchleimhautbändernAOP A126
5-241.x
Sonstige
5-241.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 626 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,013 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4310,049 %
1 bis unter 5 Jahre3920190,48 %
5 bis unter 10 Jahre6744230,82 %
10 bis unter 15 Jahre10961481,3 %
15 bis unter 18 Jahre12168531,5 %
18 bis unter 20 Jahre7845330,95 %
20 bis unter 25 Jahre201102992,5 %
25 bis unter 30 Jahre219130892,7 %
30 bis unter 35 Jahre185114712,3 %
35 bis unter 40 Jahre220137832,7 %
40 bis unter 45 Jahre2531341193,1 %
45 bis unter 50 Jahre2751571183,4 %
50 bis unter 55 Jahre4382421965,4 %
55 bis unter 60 Jahre6844412438,4 %
60 bis unter 65 Jahre94957037912 %
65 bis unter 70 Jahre90650240411 %
70 bis unter 75 Jahre94251942312 %
75 bis unter 80 Jahre7673833849,4 %
80 bis unter 85 Jahre92443748711 %
85 bis unter 90 Jahre6182713477,6 %
90 bis unter 95 Jahre14555901,8 %
ab 95 Jahren328240,39 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Gingivaplastik

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.