5-232.02 Zahnsanierung durch Füllung: Adhäsive Füllungstechnik: Mehrere Zähne eines Kiefers

5-23·Entfernung und Wiederherstellung von Zähnen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-232.02 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-232 mit allen Subkodes.

0,002 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 10 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre23813610219 %
5 bis unter 10 Jahre39022816231 %
10 bis unter 15 Jahre12469559,9 %
15 bis unter 18 Jahre7140315,7 %
18 bis unter 20 Jahre4020203,2 %
20 bis unter 25 Jahre6238245,0 %
25 bis unter 30 Jahre5435194,3 %
30 bis unter 35 Jahre5731264,6 %
35 bis unter 40 Jahre4424203,5 %
40 bis unter 45 Jahre3323102,6 %
45 bis unter 50 Jahre2010101,6 %
50 bis unter 55 Jahre231671,8 %
55 bis unter 60 Jahre211291,7 %
60 bis unter 65 Jahre201191,6 %
65 bis unter 70 Jahre141041,1 %
70 bis unter 75 Jahre14861,1 %
75 bis unter 80 Jahre8350,64 %
80 bis unter 85 Jahre11470,88 %
85 bis unter 90 Jahre4220,32 %
90 bis unter 95 Jahre2020,16 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis1

Sanierung mehrerer Zähne eines Kiefers durch adhäsive FüllungstechnikEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Zahnsanierung durch Füllung: Adhäsive Füllungstechnik: Mehrere Zähne eines Kiefers

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2024 · Stand 20.10.2023 · © BfArM 1994-2024