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5-231.00Operative Zahnentfernung (durch Osteotomie): Tief zerstörter Zahn: Ein Zahn

5-23·Entfernung und Wiederherstellung von Zähnen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
AOP A226
Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V — die Einordnung und die Kontextfaktoren stehen unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-231.00 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-231 mit allen Subkodes.

0,028 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 59 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000
1 bis unter 5 Jahre12269530,68 %
5 bis unter 10 Jahre3191981211,8 %
10 bis unter 15 Jahre4682582102,6 %
15 bis unter 18 Jahre6783783003,8 %
18 bis unter 20 Jahre4912692222,7 %
20 bis unter 25 Jahre8875303574,9 %
25 bis unter 30 Jahre7624603024,2 %
30 bis unter 35 Jahre7204652554,0 %
35 bis unter 40 Jahre7524782744,2 %
40 bis unter 45 Jahre7774773004,3 %
45 bis unter 50 Jahre8034983054,5 %
50 bis unter 55 Jahre1.0206513695,7 %
55 bis unter 60 Jahre1.3498674827,5 %
60 bis unter 65 Jahre1.6731.0775969,3 %
65 bis unter 70 Jahre1.5609755858,7 %
70 bis unter 75 Jahre1.4878806078,3 %
75 bis unter 80 Jahre1.2516665857,0 %
80 bis unter 85 Jahre1.4297027278,0 %
85 bis unter 90 Jahre1.0684715975,9 %
90 bis unter 95 Jahre2741091651,5 %
ab 95 Jahren7321520,41 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V26

AOP A226Abschnitt 2: Leistungen gemäß § 115 b SGB V außerhalb Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM
EBM-Nr.: 15323
EBM-Leistung: Kleinchirurgischer Eingriff III im Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern im Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich

Alphabetisches Verzeichnis262

Entfernung eines tief zerstörten Weisheitszahnes durch Osteotomie
Eine Schlüsselnummer1:5-231.00
Entfernung eines tief zerstörten Zahnes durch Osteotomie
Eine Schlüsselnummer1:5-231.00

Änderungen

2010Bestand
Operative Zahnentfernung (durch Osteotomie): Tief zerstörter Zahn: Ein Zahn

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.