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5-217.3Plastische Rekonstruktion der äußeren Nase: Mehrere Teile der Nase

5-21·Operationen an der Nase

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-217.3 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-217 mit allen Subkodes.

0,013 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 67 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr12191301,5 %
1 bis unter 5 Jahre5633230,68 %
5 bis unter 10 Jahre3116150,38 %
10 bis unter 15 Jahre191360,23 %
15 bis unter 18 Jahre4520250,55 %
18 bis unter 20 Jahre10952571,3 %
20 bis unter 25 Jahre2561361203,1 %
25 bis unter 30 Jahre3081831253,7 %
30 bis unter 35 Jahre308212963,7 %
35 bis unter 40 Jahre3292031264,0 %
40 bis unter 45 Jahre2931771163,6 %
45 bis unter 50 Jahre2991731263,6 %
50 bis unter 55 Jahre3501981524,2 %
55 bis unter 60 Jahre5883202687,1 %
60 bis unter 65 Jahre6643593058,1 %
65 bis unter 70 Jahre6903793118,4 %
70 bis unter 75 Jahre7843973879,5 %
75 bis unter 80 Jahre7863943929,5 %
80 bis unter 85 Jahre1.18057660414 %
85 bis unter 90 Jahre7683943749,3 %
90 bis unter 95 Jahre2121031092,6 %
ab 95 Jahren4215270,51 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Plastische Rekonstruktion mehrerer Teile der Nase
Eine Schlüsselnummer1:5-217.3

Änderungen

2010Bestand
Plastische Rekonstruktion der äußeren Nase: Mehrere Teile der Nase

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.