DRGSystemDeutschland

5-210.6Operative Behandlung einer Nasenblutung: Endonasales Clippen einer Arterie

5-21·Operationen an der Nase

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-210.6 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-210 mit allen Subkodes.

0,015 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 69 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,010 %
1 bis unter 5 Jahre9363300,96 %
5 bis unter 10 Jahre193111822,0 %
10 bis unter 15 Jahre13692441,4 %
15 bis unter 18 Jahre9563320,98 %
18 bis unter 20 Jahre9768291,0 %
20 bis unter 25 Jahre197121762,0 %
25 bis unter 30 Jahre253169842,6 %
30 bis unter 35 Jahre226161652,3 %
35 bis unter 40 Jahre2751701052,8 %
40 bis unter 45 Jahre274183912,8 %
45 bis unter 50 Jahre285192932,9 %
50 bis unter 55 Jahre4182601584,3 %
55 bis unter 60 Jahre6504412096,7 %
60 bis unter 65 Jahre9016062959,3 %
65 bis unter 70 Jahre9105913199,4 %
70 bis unter 75 Jahre1.06068737311 %
75 bis unter 80 Jahre9485833659,8 %
80 bis unter 85 Jahre1.24772352413 %
85 bis unter 90 Jahre1.02351450911 %
90 bis unter 95 Jahre3331591743,4 %
ab 95 Jahren6821470,70 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Endonasales Clippen einer Arterie bei einer Nasenblutung
Eine Schlüsselnummer1:5-210.6

Änderungen1

2018Neu
Operative Behandlung einer Nasenblutung: Endonasales Clippen einer Arterie
übergeleitet aus 5-210.x

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.