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5-210.4Operative Behandlung einer Nasenblutung: Ligatur einer Arterie (A. maxillaris oder A. ethmoidalis)

5-21·Operationen an der Nase

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-210.4 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-210 mit allen Subkodes.

0,015 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 69 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,010 %
1 bis unter 5 Jahre9363300,96 %
5 bis unter 10 Jahre193111822,0 %
10 bis unter 15 Jahre13692441,4 %
15 bis unter 18 Jahre9563320,98 %
18 bis unter 20 Jahre9768291,0 %
20 bis unter 25 Jahre197121762,0 %
25 bis unter 30 Jahre253169842,6 %
30 bis unter 35 Jahre226161652,3 %
35 bis unter 40 Jahre2751701052,8 %
40 bis unter 45 Jahre274183912,8 %
45 bis unter 50 Jahre285192932,9 %
50 bis unter 55 Jahre4182601584,3 %
55 bis unter 60 Jahre6504412096,7 %
60 bis unter 65 Jahre9016062959,3 %
65 bis unter 70 Jahre9105913199,4 %
70 bis unter 75 Jahre1.06068737311 %
75 bis unter 80 Jahre9485833659,8 %
80 bis unter 85 Jahre1.24772352413 %
85 bis unter 90 Jahre1.02351450911 %
90 bis unter 95 Jahre3331591743,4 %
ab 95 Jahren6821470,70 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Ligatur einer Arterie bei einer Nasenblutung
Eine Schlüsselnummer1:5-210.4

Änderungen

2010Bestand
Operative Behandlung einer Nasenblutung: Ligatur einer Arterie (A. maxillaris oder A. ethmoidalis)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.