5-039.n2 Implantation eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, mit wiederaufladbarem Akkumulator

5-03·Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZE: ZE2024-61Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.

Kodieranleitung1

Ausführlich:
Implantation eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, mit wiederaufladbarem Akkumulator

Gilt für den ganzen Zweig2

5-03 Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal
Inklusive:
Operationen an intraspinalen Teilen von Rückenmarknerven oder spinalen Ganglien
Exklusive:
Operationen an der knöchernen Wirbelsäule5-83

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-039.n2 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-039 mit allen Subkodes.

0,014 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 62 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2020,023 %
1 bis unter 5 Jahre8620,091 %
5 bis unter 10 Jahre6150,068 %
10 bis unter 15 Jahre5320,057 %
15 bis unter 18 Jahre13580,15 %
18 bis unter 20 Jahre131120,15 %
20 bis unter 25 Jahre7126450,80 %
25 bis unter 30 Jahre11031791,2 %
30 bis unter 35 Jahre207791282,3 %
35 bis unter 40 Jahre283991843,2 %
40 bis unter 45 Jahre4181532654,7 %
45 bis unter 50 Jahre6362314057,2 %
50 bis unter 55 Jahre8082985109,1 %
55 bis unter 60 Jahre1.27355172214 %
60 bis unter 65 Jahre1.34666168515 %
65 bis unter 70 Jahre97447549911 %
70 bis unter 75 Jahre90643647010 %
75 bis unter 80 Jahre7823843988,8 %
80 bis unter 85 Jahre6793153647,7 %
85 bis unter 90 Jahre2661051613,0 %
90 bis unter 95 Jahre3017130,34 %
ab 95 Jahren3210,034 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte1

ZE2024-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, wiederaufladbarindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2024 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Alphabetisches Verzeichnis1

Implantation eines vollimplantierbaren Mehrkanalstimulators mit wiederaufladbarem Akkumulator zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation einer NeurostimulationselektrodeEine Schlüsselnummer

Änderungen3

2018Titel geändert
Implantation eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, wiederaufladbar mit wiederaufladbarem Akkumulator
2017Titel geändert
Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, wiederaufladbar
2016Neu
Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, wiederaufladbar
übergeleitet aus 5-039.f2

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2024 · Stand 20.10.2023 · © BfArM 1994-2024