DRGSystemDeutschland

3-996Anwendung eines 3D-Bildwandlers

3-99·Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 426 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,029 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr7610,038 %
1 bis unter 5 Jahre12750,066 %
5 bis unter 10 Jahre3920190,21 %
10 bis unter 15 Jahre10354490,56 %
15 bis unter 18 Jahre13580550,74 %
18 bis unter 20 Jahre10873350,59 %
20 bis unter 25 Jahre3462431031,9 %
25 bis unter 30 Jahre3592341252,0 %
30 bis unter 35 Jahre4873181692,7 %
35 bis unter 40 Jahre5623102523,1 %
40 bis unter 45 Jahre6533523013,6 %
45 bis unter 50 Jahre7754473284,2 %
50 bis unter 55 Jahre1.1395715686,2 %
55 bis unter 60 Jahre1.7839278569,8 %
60 bis unter 65 Jahre2.1841.1461.03812 %
65 bis unter 70 Jahre2.1301.0531.07712 %
70 bis unter 75 Jahre2.1111.0441.06712 %
75 bis unter 80 Jahre1.82886396510 %
80 bis unter 85 Jahre1.9968481.14811 %
85 bis unter 90 Jahre1.1804777036,5 %
90 bis unter 95 Jahre263851781,4 %
ab 95 Jahren4912370,27 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Anwendung eines 3D-Bildwandlers (Zusatzkode)
Eine Schlüsselnummer1:3-996

Änderungen

2010Bestand
Anwendung eines 3D-Bildwandlers

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.