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3-995Dosimetrie zur Therapieplanung

3-99·Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 864 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,005 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 67, bei Frauen ab etwa 61 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr3120,092 %
1 bis unter 5 Jahre1100,031 %
5 bis unter 10 Jahre1100,031 %
10 bis unter 15 Jahre3210,092 %
15 bis unter 18 Jahre6150,18 %
18 bis unter 20 Jahre3120,092 %
20 bis unter 25 Jahre308220,92 %
25 bis unter 30 Jahre6020401,8 %
30 bis unter 35 Jahre7726512,4 %
35 bis unter 40 Jahre146381084,5 %
40 bis unter 45 Jahre132301024,1 %
45 bis unter 50 Jahre158571014,9 %
50 bis unter 55 Jahre223941296,9 %
55 bis unter 60 Jahre40418222212 %
60 bis unter 65 Jahre44223221014 %
65 bis unter 70 Jahre44125218914 %
70 bis unter 75 Jahre45927318614 %
75 bis unter 80 Jahre3101811299,6 %
80 bis unter 85 Jahre2501481027,7 %
85 bis unter 90 Jahre7934452,4 %
90 bis unter 95 Jahre15960,46 %
ab 95 Jahren3210,092 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Dosimetrie zur Therapieplanung bei bildgebenden Verfahren (Zusatzkode)
Eine Schlüsselnummer1:3-995

Änderungen

2010Bestand
Dosimetrie zur Therapieplanung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.