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3-82aMagnetresonanztomographie des Beckens mit Kontrastmittel

3-82·Magnetresonanztomographie [MRT] mit Kontrastmittel

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 244 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,071 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr14173680,31 %
1 bis unter 5 Jahre3461871590,77 %
5 bis unter 10 Jahre4152072080,92 %
10 bis unter 15 Jahre7303323981,6 %
15 bis unter 18 Jahre7173084091,6 %
18 bis unter 20 Jahre4271822450,95 %
20 bis unter 25 Jahre1.0814386432,4 %
25 bis unter 30 Jahre1.2035286752,7 %
30 bis unter 35 Jahre1.4706268443,3 %
35 bis unter 40 Jahre1.6736531.0203,7 %
40 bis unter 45 Jahre1.8158131.0024,0 %
45 bis unter 50 Jahre1.8778551.0224,2 %
50 bis unter 55 Jahre2.4531.2391.2145,5 %
55 bis unter 60 Jahre3.7512.2121.5398,4 %
60 bis unter 65 Jahre4.9623.0721.89011 %
65 bis unter 70 Jahre5.2653.3511.91412 %
70 bis unter 75 Jahre5.3633.3881.97512 %
75 bis unter 80 Jahre4.1142.4151.6999,2 %
80 bis unter 85 Jahre3.9782.1041.8748,9 %
85 bis unter 90 Jahre2.4961.1031.3935,6 %
90 bis unter 95 Jahre5481983501,2 %
ab 95 Jahren8721660,19 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Magnetresonanztomographie des Beckens mit Kontrastmittel
Eine Schlüsselnummer1:3-82a

Änderungen

2010Bestand
Magnetresonanztomographie des Beckens mit Kontrastmittel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.