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3-821Magnetresonanztomographie des Halses mit Kontrastmittel

3-82·Magnetresonanztomographie [MRT] mit Kontrastmittel

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 328 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,049 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr222125970,72 %
1 bis unter 5 Jahre4892822071,6 %
5 bis unter 10 Jahre4622302321,5 %
10 bis unter 15 Jahre4602452151,5 %
15 bis unter 18 Jahre4141992151,3 %
18 bis unter 20 Jahre2621271350,85 %
20 bis unter 25 Jahre6703383322,2 %
25 bis unter 30 Jahre6552823732,1 %
30 bis unter 35 Jahre9104164942,9 %
35 bis unter 40 Jahre1.0935105833,5 %
40 bis unter 45 Jahre1.2966516454,2 %
45 bis unter 50 Jahre1.3276956324,3 %
50 bis unter 55 Jahre1.7491.0167335,7 %
55 bis unter 60 Jahre2.6581.6501.0088,6 %
60 bis unter 65 Jahre3.4152.1371.27811 %
65 bis unter 70 Jahre3.4112.0411.37011 %
70 bis unter 75 Jahre3.4642.0331.43111 %
75 bis unter 80 Jahre2.8041.6121.1929,1 %
80 bis unter 85 Jahre2.9701.5801.3909,6 %
85 bis unter 90 Jahre1.7268358915,6 %
90 bis unter 95 Jahre3551641911,1 %
ab 95 Jahren6123380,20 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Magnetresonanztomographie des Halses mit Kontrastmittel
Eine Schlüsselnummer1:3-821

Änderungen

2010Bestand
Magnetresonanztomographie des Halses mit Kontrastmittel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.