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3-806Native Magnetresonanztomographie des Muskel-Skelett-Systems

3-80·Magnetresonanztomographie [MRT], nativ

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 223 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,079 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 59 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr200771230,40 %
1 bis unter 5 Jahre4502561940,90 %
5 bis unter 10 Jahre8394314081,7 %
10 bis unter 15 Jahre1.8209988223,7 %
15 bis unter 18 Jahre1.5559476083,1 %
18 bis unter 20 Jahre6834292541,4 %
20 bis unter 25 Jahre1.6911.0806113,4 %
25 bis unter 30 Jahre1.5999896103,2 %
30 bis unter 35 Jahre1.7611.0587033,5 %
35 bis unter 40 Jahre2.1401.2808604,3 %
40 bis unter 45 Jahre2.2211.3089134,5 %
45 bis unter 50 Jahre2.4111.3561.0554,8 %
50 bis unter 55 Jahre3.3461.7901.5566,7 %
55 bis unter 60 Jahre4.8172.6482.1699,7 %
60 bis unter 65 Jahre5.1782.9442.23410 %
65 bis unter 70 Jahre4.4222.4631.9598,9 %
70 bis unter 75 Jahre4.2422.2402.0028,5 %
75 bis unter 80 Jahre3.3421.6441.6986,7 %
80 bis unter 85 Jahre3.9411.7342.2077,9 %
85 bis unter 90 Jahre2.4689611.5075,0 %
90 bis unter 95 Jahre6132044091,2 %
ab 95 Jahren9729680,19 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Native Magnetresonanztomographie des Muskel-Skelett-Systems
Eine Schlüsselnummer1:3-806

Änderungen

2010Bestand
Native Magnetresonanztomographie des Muskel-Skelett-Systems

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.