DRGSystemDeutschland

3-760Sondenmessung im Rahmen der SLNE (Sentinel Lymphnode Extirpation)

3-76·Sondenmessungen und Inkorporationsmessungen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 373 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,039 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000
1 bis unter 5 Jahre000
5 bis unter 10 Jahre000
10 bis unter 15 Jahre1100,004 %
15 bis unter 18 Jahre7430,029 %
18 bis unter 20 Jahre4040,016 %
20 bis unter 25 Jahre4213290,17 %
25 bis unter 30 Jahre149241250,61 %
30 bis unter 35 Jahre383613221,6 %
35 bis unter 40 Jahre747826653,1 %
40 bis unter 45 Jahre1.266971.1695,2 %
45 bis unter 50 Jahre1.6491281.5216,8 %
50 bis unter 55 Jahre2.4822092.27310 %
55 bis unter 60 Jahre3.0133402.67312 %
60 bis unter 65 Jahre3.6035063.09715 %
65 bis unter 70 Jahre3.4674762.99114 %
70 bis unter 75 Jahre2.7404752.26511 %
75 bis unter 80 Jahre2.2503891.8619,2 %
80 bis unter 85 Jahre1.7983551.4437,4 %
85 bis unter 90 Jahre6721385342,8 %
90 bis unter 95 Jahre6716510,28 %
ab 95 Jahren2110,008 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis262

Sondenmessung im Rahmen der Sentinel Lymphnode Exstirpation
Eine Schlüsselnummer1:3-760
Sondenmessung im Rahmen der SLNE
Eine Schlüsselnummer1:3-760

Änderungen

2010Bestand
Sondenmessung im Rahmen der SLNE (Sentinel Lymphnode Extirpation)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.