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3-730Single-Photon-Emissionscomputertomographie mit Computertomographie [SPECT/CT] des Gehirns

3-73·Single-Photon-Emissionscomputertomographie mit Computertomographie [SPECT/CT]

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1289 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 73, bei Frauen ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2200,50 %
1 bis unter 5 Jahre2200,50 %
5 bis unter 10 Jahre2110,50 %
10 bis unter 15 Jahre2110,50 %
15 bis unter 18 Jahre000
18 bis unter 20 Jahre000
20 bis unter 25 Jahre5231,3 %
25 bis unter 30 Jahre000
30 bis unter 35 Jahre3120,76 %
35 bis unter 40 Jahre5321,3 %
40 bis unter 45 Jahre7431,8 %
45 bis unter 50 Jahre175124,3 %
50 bis unter 55 Jahre211655,3 %
55 bis unter 60 Jahre302377,6 %
60 bis unter 65 Jahre3623139,1 %
65 bis unter 70 Jahre46351112 %
70 bis unter 75 Jahre59461315 %
75 bis unter 80 Jahre51391213 %
80 bis unter 85 Jahre76631319 %
85 bis unter 90 Jahre3121107,8 %
90 bis unter 95 Jahre2020,50 %
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis262

Single-Photon-Emissionscomputertomographie mit Computertomographie des Gehirns
Eine Schlüsselnummer1:3-730
SPECT/CT des Gehirns
Eine Schlüsselnummer1:3-730

Änderungen

2010Bestand
Single-Photon-Emissionscomputertomographie mit Computertomographie [SPECT/CT] des Gehirns

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.