DRGSystemDeutschland

3-707.0Szintigraphie des Gastrointestinaltraktes: Speicheldrüsen

3-70·Szintigraphie

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 3-707.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 3-707 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 67, bei Frauen ab etwa 60 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr191272,1 %
1 bis unter 5 Jahre155101,6 %
5 bis unter 10 Jahre6600,65 %
10 bis unter 15 Jahre13581,4 %
15 bis unter 18 Jahre14861,5 %
18 bis unter 20 Jahre4130,43 %
20 bis unter 25 Jahre188102,0 %
25 bis unter 30 Jahre219122,3 %
30 bis unter 35 Jahre209112,2 %
35 bis unter 40 Jahre4113284,5 %
40 bis unter 45 Jahre3821174,1 %
45 bis unter 50 Jahre3517183,8 %
50 bis unter 55 Jahre5223295,6 %
55 bis unter 60 Jahre8348359,0 %
60 bis unter 65 Jahre96494710 %
65 bis unter 70 Jahre116773913 %
70 bis unter 75 Jahre104713311 %
75 bis unter 80 Jahre8462229,1 %
80 bis unter 85 Jahre96573910 %
85 bis unter 90 Jahre4026144,3 %
90 bis unter 95 Jahre6420,65 %
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis262

Szintigraphie der Speicheldrüsen
Eine Schlüsselnummer1:3-707.0
Szintigraphie der Speicheldrüsen mit Bestimmung von Uptake und Exkretion
Eine Schlüsselnummer1:3-707.0

Änderungen

2010Bestand
Szintigraphie des Gastrointestinaltraktes: Speicheldrüsen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.